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Geschrieben von Mörchen17 am 23.02.2020, 19:51 Uhr

Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Eine Ausweitung des Umgangs ändert nichts an der Kindergeldberechtigung und an der Unterhaltspflicht - und wie zum Geier kommt der Vater auf die Idee, dass ihm der Unterhaltsvorschuss hälftig zustehe? Dieser wird doch nur gewährt, weil der Vater keinen Unterhalt zahlt!

 
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