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Geschrieben von Steffi528 am 17.01.2018, 10:29 Uhr

Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Vielleicht ist da jemand hier rechtssicher...
Also, ich wurde vor ein paar Tagen böse angehupt, das ich nicht rechts vor links gewährt habe. Für mich ist das eine Hofausfahrt (es stehen zwei Häuser etwas abseits). So habe ich es immer gesehen. Es gibt da KEIN Straßenschild, aber die Bordsteinkante ist unterbrochen.

Was ist es jetzt? Hat die Hofausfahrt Vorfahrt? habe ich Vorfahrt? Ist das eine Fehlplanung und muss anderweitig geregelt werden?

§ 10 StVo, ich deute da diese Hofausfahrt als "andere Straßenteile".

Beschäftigt mich irgendwie, fahre da ja auch regelmäßig lang und wenn zwei Leute der Meinung sind, Vorfahrt zu haben, dann kann es auch knallen (die andere Autofahrerin hinter mir fuhr auch weiter und wurde böse angehupt)

 
29 Antworten:

Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Susibella31 am 17.01.2018, 10:39 Uhr

Also wenn der Bordstein unterbrochen ist, ist es wie eine Straße zu handhaben. Mir ist einer reingefahren als ich aus eben so einer Hofeinfahrt kam und der meinte er sei nicht Schuld. Die Polizei sah das anders

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 10:39 Uhr

Ach ja, das ist eine normale 30iger Zone mit einigen echten Rechts-Vor-Links-Geschehnissen, keine verkehrsberuhigte Zone

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von ösitina am 17.01.2018, 10:39 Uhr

Ach guck, witzig...

Ähnliches hab ich neulich auch schon überlegt, aber als Fußgänger...

Wenn ich am Gehweg gehe, und ein Autofahrer will da raus, ähnlich wie bei dir, muß er mich gehen lassen oder ich ihn fahren lassen..

Vom Gefühl her sage ich ich, bzw. Du haben Vorrang, der andere muß warten...

Fahrschule ist bei mir schon ein viertel Jahrhundert her

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Bonniebee am 17.01.2018, 10:40 Uhr

Ich habe es auch so gelernt: Unterbrochene Gehsteigkante = Vorfahrt muss gewährt werden.

LG

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Katl_80 am 17.01.2018, 10:40 Uhr

Da kann man jetzt wild spekulieren mMn. Am besten fragst du beim Ordnungsamt nach. FALLS es wirklich mal knallt, dass es keine böse Überraschung für dich gibt...
Die unterbrochene Bordsteinkante würde mich persönlich auch etwas zweifeln lassen.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von ösitina am 17.01.2018, 10:41 Uhr

Echt jetzt?

Das hieße hier ja bei jedem Haus! Muß ich stehen bleiben? Wow

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 10:41 Uhr

Man könnte es aber auch als Straßenteil sehen.

Hmm, wahrscheinlich muss ich tatsächlich mal zur Polizei gehen und nachfragen, einer der Beamten hier kommt aus diesem Dorf und hat das dann auch besser im Bild. Einsehbar ist die Stelle überhaupt nicht. *kopfkratz*

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Katl_80 am 17.01.2018, 10:43 Uhr

30er-Zone bedeutet ja: überall Rechts vor Links, außer es ist ein Bordstein da oder anders ausgeschildert.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 10:43 Uhr

Das ist wahrscheinlich wirklich der beste Weg, hier vor Ort nach zufragen, überall anders an den Stellen sind Straßenschilder, so hatte ich das mal gelernt, vor Ewigkeiten.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Katl_80 am 17.01.2018, 10:49 Uhr

Und wenn ja irgendwie keiner so recht weiß, was Sache ist, wäre es ja auch am OA, da mal Klarheit reinzubringen, evtl. in Form eines Schildes. Könnte halt ein paar Monate dauern...unser OA ist auf jeden Fall nicht das schnellste ;-D

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 10:51 Uhr

;-) ich habe da meine Möglichkeiten, auch wenn ich dann sicher nerve. Dafür muss ich nur dann ziemlich rechtssicher sein. Ja, also kommt das auf meine persönliche ToDo-Liste

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Tini_79 am 17.01.2018, 11:07 Uhr

Einen abgesenkten Bordstein gibt es doch bei jeder normalen Ausfahrt- da kann doch niemals rechts vor links gelten wie weiter oben jemand schreibt?

Hier gibt es eine ähnliche Straße- du hast recht, am besten fragt man beim Ordnungsamt nach.

Wobei ja trotzdem immer mit Fehlern anderer zu rechnen ist und man im Zweifel vielleicht Teilschuld bekäme?

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Tini_79 am 17.01.2018, 11:11 Uhr

Dies hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil bekräftigt. Die Einordnung als Ausfahrt hängt von äußeren Merkmalen ab; sie führt in der Regel zu einem Grundstück oder Parkplatz und hat keinen Straßennamen.

In dem verhandelten Fall stieß eine Autofahrerin beim Verlassen eines Parkplatzes mit einem auf der Straße fahrenden Pkw zusammen. Die Klägerin behauptete, dass sie Vorfahrt hatte, da sie für den anderen Autofahrer von rechts gekommen sei. Sie berief sich dabei darauf, dass die Ausfahrt nicht durch eine abgesenkte Bordsteinkante abgegrenzt war und sie diese daher als normale Straße bewertet hatte.

Die Richter stimmten der Klägerin nicht zu. In diesem Fall habe die Ausfahrt nicht dem fließenden Verkehr gedient, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Oberlandesgericht München. Dass sie nicht durch eine Bordsteinkante abgegrenzt war, sei nicht ausschlaggebend. Man könne vom Vorfahrtsberechtigten nicht verlangen, vor jeder nicht eindeutig zu identifizierenden Grundstücksausfahrt stehen zu bleiben (Oberlandesgericht München, AZ: 10 U 4845/08).


https://m.focus.de/auto/news/recht-bei-ausfahrt-gilt-kein-rechts-vor-links_aid_426183.html

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:12 Uhr

Das mit den Fehlern der anderen, ja, das ist klar, deshalb ist es vielleicht ganz gut, wenn ich versuche, da für eine Eindeutigkeit zu sorgen.

Es gab eine Zeitlang im Verlauf auch "richtige" Straßen, aber ohne Straßenschild. Das wurde dann aber nach der Straßensanierung hingestellt, so dass das für mich eindeutig ist. Nur an der Stelle steht nichts. ich muss dazu sagen, das die Straße eine Pflasterung hat. An der besagten Stelle aber keinen Bordstein (was wieder dafür spricht, das die andere Vorfahrt hat). Aber okay, ist nicht eindeutig hier klärbar.

ich sag mal Danke an alle, die sich den Kopf zerbrochen haben. Bevor da der Kotflügel zerbricht, werde ich das mal angehen ;-)

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von 3wildehühner am 17.01.2018, 11:12 Uhr

Ist der Bordstein wirklich unterbrochen; also nicht vorhanden? Oder ist der Bordstein nur abgesenkt? Bei ersterem musst du rechts vor links beachten. Bei zweiterem nicht.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:13 Uhr

Das spricht wieder dafür, das ich Vorfahrt hatte...

Danke für deine Mühen. ich gehe das mal an.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:15 Uhr

Das ist wirklich unterbrochen, habe darauf die Tage geachtet. Aber weiter oben gibt es dann wieder für mich Pro... Hmm, also wirklich nicht so einfach und ich dachte, nutze das Schwarmwissen, dann klappt es, in dem Fall leider nicht.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von 3wildehühner am 17.01.2018, 11:19 Uhr

OLG Koblenz v. 19.09.2005:
Von einer Bordsteinabsenkung kann nur gesprochen werden, wo eine höherliegende Umgebung vorhanden ist. Ein durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn angeordneter Gehweg unterfällt dem Begriff des „abgesenkten Bordsteins“ auch bei großzügiger Auslegung unter Einbeziehung des Schutzgedankens des § 10 StVO nicht mehr. Es gilt die Regel "rechts vor links".

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von 3wildehühner am 17.01.2018, 11:22 Uhr

Es scheint eine Ermessensfrage, wenn unterschiedliche Gerichte unterschiedlich urteilen. Ich würde demnächst dort auf rechts vor links achten; dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Denn auf einen Prozess würde ich es nicht ankommen lassen wollen!

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bzgl Bordstein sagt ja aber zB das o.g. Urteil, dass man einem Autofahrer nicht

Antwort von Tini_79 am 17.01.2018, 11:23 Uhr

zumuten kann, ständig alle Bordsteine zu prüfen (womöglich noch im Dunkeln).
Dieser Aspekt kann also wohl allein nicht die Vorfahrt regeln.

Hm, schwer. Klingel doch da mal, vielleicht findet ihr zusammen die Lösung

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:25 Uhr

Keine höhere Umgebung, alles eben., aber die Pflasterung könnte so gedeutet werden, das es keine Absenkung ist, sondern als eigenständige Straße gesehen werden kann.

Also sehr verwirrend. Lieber kein Unfall machen, das kostet viel Anwalt und Gericht und Ärger, wie es aussieht.

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Re: bzgl Bordstein sagt ja aber zB das o.g. Urteil, dass man einem Autofahrer nicht

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:27 Uhr

Ich weiß nicht, ob die Frau da wohnt oder nur zu Besuch war. Mich hat etwas das Hupen geärgert, fühlte ich mich da doch 100 % im Recht (jetzt so mit Nachdenken und Recherche zu 50 %) und mein erster Wutimpuls kann ziemlich lautstark sein, was ja nicht sein soll, also habe ich mich gegen das "Wir klären das jetzt sofort" entschieden. Aber Loslassen tut es mich ja nicht, gebe ich zu

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Steffi528 am 17.01.2018, 11:29 Uhr

Das ist sicher nicht nur mein alleiniges "Problem" da an der Stelle, dann knallt mir dann einer von hinten drauf (30iger Zone, das ist etwas, was nur von wenigen Leuten da eingehalten wird) Ach Menno, ich glaub, ich fahre hinten durch die Felder mit dem Rad *bibber*

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Malefizz am 17.01.2018, 11:38 Uhr

Berichte mal, man weiß ja nie, wann man dieses Wissen benötigt.

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abgesenkter Borstein zählt nicht als unterbrochen!

Antwort von Leewja am 17.01.2018, 11:41 Uhr

habt ihr wirklich an jeder Einfahrt eine tatsächliche Unterbechung? Oder eine Abseknung?

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Re: abgesenkter Borstein zählt nicht als unterbrochen!

Antwort von ösitina am 17.01.2018, 11:42 Uhr

Ich habe das unterbrochen überlesen bin wohl geistig nicht ganz da

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Anja1712 am 17.01.2018, 13:45 Uhr

Guck mal hier, ob du da eine Antwort zu deiner Frage findest:

https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/26/keine-verkehrszeichen-keine-ampel-kein-verkehrspolizist-und-doch-kein-rechts-vor-links/

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Ev@@ am 17.01.2018, 15:50 Uhr

Kannst du bei Gelegenheit von der Ausfahrt (den Rest natürlich verpixelt) ein Foto machen, damit man sich selbst mal ein Bild machen kann?
Ansonsten kenne ich es auch so, bei einem abgesenkten Bordstein habe ich Vorfahrt.

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Re: Rechts vor Links --- Straßenverkehr, was zählt?

Antwort von Danyshope am 17.01.2018, 19:02 Uhr

Ich habe täglich ein ähnliches Problem, Kreisverkehr und 4 Straßen gehen ab. 2 recht stark befahrene - "in der geraden" und eine die in eine Siedlung führt und weniger befahren wird, aber deutlich als Straße anzusehen ist und eine die dieser gegenüber über eine Bordsteinabsenkung in ein Wohngebiet führt. Hat einen Straßennamen, es geht dort in die 30iger Zone und wie gesagt blöderweise über eine Bordsteinabsenkung. Ich weiß gar nicht wie oft ich da schon einen Beinahunfall hatte weil der Gegenverkehr meinte einfach in den Kreis reinfahren zu müssen, ohne Rücksicht darauf zu nehmen das ich in die abgesenkte Straße rein will. Will ich von der abgesenkten Straße rein in der Kreisel wird mir eh in 99% aller Fälle die Vorfahr genommen, sprich die welche von links kommen knallen ungebremst in den Kreisel rein, völlig egal ob ich da gerade am reinfahren bin. Die sehen alle einfach diese Straße nicht als Straße an sondern als untergeordnete Zufahrt.

Da frage ich mich auch immer, wer hat da im Zweifel recht wenn was passiert?

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