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Geschrieben von Dreikindmama am 13.08.2011, 11:26 Uhr

Personalausweis - Kosten - Nachtrag

Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010 stellen sich nun wie folgt dar:

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren
28,80 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige
Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich

Vorläufiger Personalausweis
10 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

 
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