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Geschrieben von Helena83 am 23.06.2015, 9:11 Uhr

oh Gott, Finanzamt

Mädels, ich hab hier Panik ohne Ende. Heute erhielt ich einen Sterbescheid von 2013 über 10000 Euro. Ich hatte von 2007 bis 2009 ein Kleingewerbe gehabt, dann mein zweites Kind bekommen und da nichts mehr gemacht. Habe dort nie mehr als 400 Euro verdient. Nur war ich dann durch Umzug 300 km weg, Trennung, Scheidungskrieg etc. so verpeilt, dass ich vergessen habe das Gewerbe abzumelden. Und bis heute hat von mir auch keiner seit 2009 eine Dteuererklrärung verlangt. Ich bin jetzt total perplex. Was mach ich denn jetzt??

 
16 Antworten:

Zum steuerberater

Antwort von Mimi987 am 23.06.2015, 9:14 Uhr

Hey,
Ich würd zum Steuerberater. Pronto.
Und schau dir die Fristen an, zwecks Einspruch.
Lg
Mimi

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Littlecreek am 23.06.2015, 9:22 Uhr

Einen Brief aufsetzen mit einer Erklärung, dass Du von da und da an nichts mehr verdient hast oder eben nur so und so viel
Steuerberater kostet dich nur unnötig Geld. Den brauchst du nicht zum Briefschreiben.
Du kannst das Gewerbe ruhen lassen und musst es nicht abmelden. Denn die Anmeldung kostet wieder etwas. Die Reaktivierung nicht.
Alternativ kannst du auch jedes Jahr eine Erklärung schreiben, dass du keine Umsätze erzielt hast. So wurde es mir erklärt. Ich habe mich für das ruhende Gewerbe entschieden.
Keine Panik - ist nicht dramatisch

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Andrea6 am 23.06.2015, 9:26 Uhr

Jeder Gewerbetreibende ist bekanntlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, selbst wenn er letztendlich wegen geringfügiger Einnahmen dann keine Steuern zahlen muß. Da braucht es gar keine weitere Aufforderung vom Finanzamt.
Wenn Du keinen Steuerberater hast ruf doch umgehend beim Finanzamt an um die Sache zu klären.

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Steffi528 am 23.06.2015, 9:29 Uhr

Ich hatte mein Nebengewerbesteuerkrams damals immer mit der normalen Einkommenssteuer abgearbeitet. Das war so mit dem Finanzamt abgesprochen, eine einfache Sache, war ja auch nur Kleinkrams und alles andere für den Kleinkrams zu viel Bürokratie (wenn die Steuereinnahmen für das Finanzamt deutlich geringer sind als die Kosten für die bearbeitung wird das eh irgendwie "absurd" ;-))

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Da bin ich anderer Meinung

Antwort von hormoni am 23.06.2015, 9:30 Uhr

Mit dem Finanzamt ist in solchen Dingen nicht zu spaßen. Haben das auch gerade durch.

Ich leg dir einen Steuerberater ans Herz. Das kostet zwar im Augenblick etwas mehr, aber dir bleibt dafür eine Menge Ärger erspart. Man nimmt die Sache in die Hand und berät dich ausführlich, welcher Weg für dich am Besten ist.

Positiver Nebeneffekt: Du kannst nachts wieder schlafen!

Grüße

h

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Helena83 am 23.06.2015, 9:33 Uhr

Ich fahre da morgen persönlich hin, erkläre denen was Sache ist. Mal sehen, was die mir sagen. Die schlaflose Nacht ist mir heute schon mal garantiert

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Patti1977 am 23.06.2015, 9:34 Uhr

Widerspruch einlegen. Da laufen fristen. Dann Steuerberater.

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Steffi528 am 23.06.2015, 9:41 Uhr

Ganz ruhig, denke daran, das es Leute gibt, die massiv und bewusst Steuern hinterziehen und die schlafen auch ruhig. Du kannst es für heute eh nicht mehr ändern

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Steffi528 am 23.06.2015, 9:42 Uhr

Ach ja und einen Widerspruch würde ich schon mal aufsetzen und für morgen gleich mitnehmen, das verschafft Dir Zeit.

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von hormoni am 23.06.2015, 9:51 Uhr

Normalerweise müsstest du im Vorfeld eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung bekommen haben. Mehrmals.

Der jetzige Steuerbescheid beläuft sich auf eine Schätzung. Das heißt, sie läuft unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung.

Patti hat es richtig gesagt: Setz zunächst einen Widerspruch auf und reich den beim FA ein und - wenn möglich - auch die Steuererklärung nach.

GGF hilft auch ein Gespräch mit dem SB im Finanzamt weiter. Manchmal allerdings hat man einen "Paragraphenreiter" erwischt, der sämtliche Menschlichkeit verloren hat.

DANN ists vorbei mit schlafreichen Nächten...

SO oder so: Such dir einen Steuerberater, denn insgesamt ist mit dem FA nicht zu spaßen!

LG

h

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von Littlecreek am 23.06.2015, 10:31 Uhr

Du übertreibst.
Der geringe Verdienst bzw. der nichtvorhandene Verdienst ist schnell nachgewiesen.
Selbst wenn sie einen "Paragraphenreiter" erwischt, wird dieser einem Widerspruch nicht standhalten eben weil auch er sich an die Paragraphen halten muss und kann im Höchstfall Zinsen nachberechnen vom Gewinn. Und Zinsen von 0 oder minimal sind eben auch nur 0 oder minimal. Ich musste nichts bezahlen und die Sache war mit wenig Aufwand rasch erledigt.
Morgen da hin zu fahren ist sicher vernünftig

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Es ist schön für dich,

Antwort von hormoni am 23.06.2015, 10:53 Uhr

wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, aber wir haben es gerade anders erlebt.

Ich kann es nicht leiden, wenn Leute, die nicht in meinen Fußstapfen wandeln, mir "Übertreibung" unterstellen.

h

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Re: Es ist schön für dich,

Antwort von Littlecreek am 23.06.2015, 11:07 Uhr

Es gibt nunmal Gesetze und schlimmstenfalls gäbe es noch ein Bußgeld 1000 Euro, dass man ihr aufbrummen könnte, wobei da die Verhältnismäßigkeit zählt. Die wäre hier aber nicht gegeben. Wenn es bei Euch anders gelaufen ist, wurde entweder etwas übersehen oder der Fall lag ganz anders.
Auch ein ekelhafter Finanzbeamter kann das Gesetz nicht ändern.

Deinen letzten Satz kann ich durchaus nachvollziehen. Ich kenne Eure Fußstapfen nicht, aber ich weiß, dass sie anders sein müssen, als die der AP, sonst wärst Du wohl kaum so erbost. Also ist bei Euch der Fall etwas anders gelagert oder euer Sachbearbeiter hat irgendwas verbockt.
Den einzigen Fehler, den die AP gemacht hat ist das Gewerbe nicht ruhend gemeldet zu haben und dafür reißt einem niemand den Kopf ab, weil die gesetzliche Grundlage dazu fehlt.

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Re: oh Gott, Finanzamt

Antwort von mucki26 am 23.06.2015, 12:00 Uhr

klar hat sie den fehler gemacht das Gewerbe nicht ruhend zu melden, aber das muss sie da auch erstmal glaubhaft versichern.
Ist dumm gelaufen... ich wäre auch erstmal geschockt.
Widerspruch, zum Finanzamt hin und danach vielleicht noch zum Steuerberater .
Auch wenn man einen Steuerberater hat, ist das nicht immer das non plus ultra, wenn dieser seiner Dienstleistung "zu Beraten" nicht nach kommt.
Erstmal ruhig Blut, vielleicht lassen die mit sich reden...
Aber eines ist sicher und nicht schön zu reden!
Wenn die Grld zu kriegen haben, wollen die dieses SOFORT!

Viel Glück und sag mal bescheid was raus kam
LG

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Re: Es ist schön für dich,

Antwort von hormoni am 23.06.2015, 12:40 Uhr

LIttlecreek, ich bin nicht erbost. Da interpretierst du zuviel. Mich kiekst es aber, wenn du schreibst, ich würde übertreiben, denn das ist nicht so. Ich habe schlicht und ergreifend andere Erfahrungswerte. That´s all.

Das Finanzamt lässt sich nur sehr selten auf Ratenzahlung ein.
Nicht mal dann, wenn es sich "nur" um 1000 Euro Bußgeld handelt.

Ich bin der Meinung, du siehst das (durch deine Erfahrungen) möglicher Weise zu locker; gehe aber darin mit dir konform, dass auch das Finanzamt und diverse Paragraphenreiter sich an Gesetze halten müssen..

Wie wurde das bei dir denn mit den Säumnisgebühren gehandhabt? Musstest du die nicht zahlen?

Grüße

h

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Re: Es ist schön für dich,

Antwort von Littlecreek am 23.06.2015, 13:23 Uhr

Nein, da ich ja keine Einnahmen hatte. Ich hab denen einen Brief geschrieben, mit der Erklärung, seit wann ich keine Einnahmen mehr erziele und dass ich aus den und den Gründen vergessen habe das Gewerbe abzumelden bzw. ruhen zu lassen.
Bei einem Telefonat riet man mir zum ruhenden Gewerbe, da da eine Reaktivierung auch nach vielen Jahren problemlos machbar sei.
Eine Strafe musste ich auch nicht zahlen, da ich ja keine Einnahmen verschleiert, sondern keine erzielt habe und deshalb die Verhälnismäßigkeit zu einer Straferlassung nicht gegeben sei.

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