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von Mommy2be8.17  am 19.03.2023, 22:09 Uhr

Neuer Grundsteuerbescheid

Hat jemand von Euch schon den neuen Grundsteuerbescheid (ab 2025) erhalten?
Ich bin ehrlich gesagt etwas iritiert. Bisher bezahle ich 178€ aufs Jahr, der neue lautet 121€.
Kann es wirklich sein, dass es günstiger wird???
Überall liest man man solle auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Das macht ja aber in meinem Fall keinen Sinn, da ich dann weniger bezahlen soll. Oder sehe ich das falsch?

 
11 Antworten:

Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von Nannilein am 19.03.2023, 22:29 Uhr

Wir müssen auch weniger bezahlen, wohnen aber auch sehr ländlich.

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von Anni3 am 19.03.2023, 22:32 Uhr

Du kannst jetzt noch nicht wissen, was du demnächst zahlst, weil die Hebesätze noch nicht feststehen.

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von misssilence am 19.03.2023, 22:42 Uhr

Genau!

Das, was ihr da habt, ist der Grundsteuerwert.

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von bea+Michelle am 20.03.2023, 8:06 Uhr

Wir haben auch jetzt etwas weniger

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von Mone82 am 20.03.2023, 8:43 Uhr

Das ist erst der Grundsteuermessbetrag. Der wird dann noch mit dem Hebesatz multipliziert und dann hat man erst die Grundsteuer.

Hebesatz kommt auf die Gemeinde an und wird erst noch festgelegt. Aktuell liegt er meist so zwischen 300 und 400%

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von memory am 20.03.2023, 9:19 Uhr

Ja, der Schriebs vom Finanzamt ist hier auch " billiger" ABER das ist nicht die Grundsteuer. Da kommt noch der Hebesatz drauf...hier 430 v. H.

Heißt ich muss den Wert mit 4,3 multiplizieren ...macht bei uns über das doppelte.

Unbedingt in Einspruch gehen!

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von misssilence am 20.03.2023, 9:44 Uhr

So viel Falschinfornationen..
1. Die Hebesätze werden erst noch festgesetzt. Die jetzigen gelten nicht mehr.

2. Wie willst du den Einspruch begründen? Im Moment werden so ziemlich alle abgelehnt. Denn die Ermittlung des Grundsteuerwertes ist idR gestzeskonform. Nur weil einem die Höhe nicht passt, begründet das keinen Einspruch.

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von memory am 20.03.2023, 9:46 Uhr

1. Bezweifle ich, das die Hebesatz günstiger werden .

2. Wenn du jetzt nicht in Einspruch gehst, kannst du auch nicht gegen den Hebesatz in Einspruch gehen.

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von misssilence am 20.03.2023, 12:30 Uhr

Zu 1. muss man abwarten. Ich, und der Rest der Fachkreise, gehen aber durchaus davon aus.

Zu 2. Wie möchtest du denn den Einspruch begründen? Ist der Bescheid falsch? Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken? Gibt es anhängige Verfahren? Du kannst es natürlich gerne versuchen - Versuch macht bekanntlich klug :)

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von memory am 20.03.2023, 12:40 Uhr

Eben;)

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Re: Neuer Grundsteuerbescheid

Antwort von Neverland am 20.03.2023, 17:29 Uhr

Natürlich kannst du dann gegen den Hebesatz Einspruch erheben. Da der dann erst festgelegt wird.

Du kannst nicht gegen etwas Einspruch erheben, das es aktuell nicht gibt. Du kannst also nur den jetzigen Bescheid bezweifeln. Das musst du aber begründen was an diesem falsch ist.


Vielleicht mal lernen zwischen verschiedenen Vorgängen zu unterscheiden.

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