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von Mutti69  am 08.10.2012, 5:57 Uhr

Naja, ganz so einfach ist es nun nicht ;-) und das ist auch gut so,

weil es sonst einfach ungerecht für die *ehrlichen* und wirklich *Bedürgtigen* wäre!

Egal ob zwei Wohnungen existieren, es scheint ja eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, sprich die beiden wirtschaften zusammen.

Ich würde mit dem Vermiter klären, inwieweit man die Mietverträge zusammenfassen kann und dann käme ja zunächst mal Wohngeld in Frage.

Letztlich muss man hält schauen was sinnvoll ist und wenn es nicht reicht, dann ist es eben auch ALG2 was in Betracht kommt.

Amt bescheißen ist nie gut, aber wer meint er muss es machen ...

LG

 
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