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Geschrieben von julinicci am 16.02.2010, 10:32 Uhr

Kündigung in Elternzeit

Frag deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Dann wirst du 6 Wochen nicht gesperrt, sofern der Vertrag beinhaltet, dass eine weitere Beschäftigung für beide Seiten nicht mehr möglich ist. Das können zu hohe Ausfallzeiten die zu kurzfristig mitgeteilt werden oder andere gesundheitliche ("Rumlaufen im Büro wegen Druck auf der Blase") und den AG einschränkende Dinge sein. Überleg, was es bei euch ist und dann mach diesen Aufhebungsvertrag. Dann hat jeder, was er will.

Aber: Der Aufhebungsvertrag darf nicht ausschliesslich auf dem Verhalten deiner Person beruhen!!!

Dann ist es so, als würdest du gekündigt werden. Hab ich auch während der Schwangerschaft gemacht, damit die Süße nicht zu früh kommt.

Hat geklappt.

LG Nicole

 
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