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Geschrieben von malwinchen am 16.02.2010, 10:56 Uhr

du spekulierst auf ein halbes jahr

ALG I ? für ein halbes jahr (wenn das mit dem aufhebungsvertrag klappt...)und was kommt dann? hast du dir einmal überlegt, wie es sich im lebenlauf macht? du könntest auch während der elternzeit bspw. einen 400-euro-job annehmen (muss natürlich dem AG mitgeteilt werden). wenn du dich aber auf einen anderen job bewerben willst, ist es immer günstiger, noch den derzeit nicht gekündigten job als letzten AG angeben zu können. ich empfehle grundsätzlich, die kinder nicht in bewerbungen anzugeben - das müsstest du aber, wenn du jetzt kündigst und dann zu hause bleibst. ich halte nichts von den pseudo-argumenten, dass man ja für die kinderbetreuung gesorgt hätte - das kann niemand wirklich 100 % sicher stellen, denn auch das beste oma-opa-gespann geht nicht mit ins KH, wenn die lütten dort einmal hinein müssen. kein AG stellt vorbehaltlos eine mutter ein, die locker angibt, sie hätte ein kleinkind zu hause.

lange rede kurzer sinn: lieber einen 400 suchen und bis zum ende der elterzeit schauen, dass du etwas neues findest - so bleibst du zumindest in festanstellung, was sich bei bewerbungen IMMER besser macht.

 
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