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Geschrieben von Masupila0912 am 01.03.2020, 11:14 Uhr

Kennt sich jemand aus im Gebiet Jugendamt nimmt das Kind weg?

Hallo zusammen,
Mir ist keine bessere Überschrift eingefallen, aber es geht um einen Papa der sich informieren möchte, allerdings noch nicht beim zuständigen Amt.
Deshalb dachte ich, frage ich mal hier.

Ich versuche es kurz zu halten.
Dieser besagte Papa hat eine Freundin, diese Freundin hat einen Sohn aus erster Beziehung und letztes Jahr ein Baby bekommen mit besagtem Papa.
Nach 2 Monaten ist was passiert und seit dem wohnt sie mit dem ersten Kind in einer Mutter Kind Einrichtung und das Baby wurde in Obhut genommen und schließlich zur Adoption freigegeben.

Diese Freundin ist jetzt wieder schwanger im 4. Monat, sie hat strenge Auflagen für ihren ersten Sohn in der Mutter Kind Einrichtung, von der Schwangerschaft wissen die nichts.

Wird das Baby jetzt aufgrund der vorherigen Kindeswohlgefährdung direkt nach der Geburt in Obhut genommen oder wird es bei ihr bleiben, da ja auch ihr ältester Sohn unter Aufsicht bei ihr ist ?

Laut Papa weiß er nicht was genau beim Baby passiert ist, er musste Aussagen wegen Körperverletzung.

Alles wieder sehr schwierig, er weiß auch nicht ob es sein Kind ist was da kommt, aber große Sorgen macht er sich trotzdem.

Danke schon mal und ich weiß, das ist ein ganz sensibles Thema.

 
17 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von noah220819 am 01.03.2020, 11:22 Uhr

Jeder Fall, also jedes „neue Kind“ wird für sich beurteilt. Da sie in einer Mutter-Kind-Einrichtung ist, steht sie quasi schon unter Beobachtung des JA. Also wird ihr das Baby nicht automatisch nach der Geburt weggenommen, wieder völlig neu betrachtet.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Mutti69 am 01.03.2020, 11:25 Uhr

Der Typ weiß nicht, was mit seinem Baby passiert ist, hat es aber fröhlich zur Adoption freigegeben und obwohl die Freundin, die ja was gemacht haben soll, sich in einer Mutter-Kind-Einrichtung befindet, hat er fröhlich weiter mit ihr - ohne ausreichenden Schutz - geknattert...andere aber scheinbar auch. *Örgs*

Du fühlst dich jetzt gar nicht in der Verantwortung? Du willst dem armen Kerl nur helfen?

Ich freu mich, dass virtuell auf den Boden spucken möglich ist!

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Felica am 01.03.2020, 11:27 Uhr

Der verarscht dich. Wenn er der Vater ist und das Kind zur Adoption freigegeben wurde was absolut unüblich ist, dann weiss er genau was los war. Davon ab scheint ihn das Kind ja nicht zu interessieren, sonst wäre er als leiblicher Vater eingetragen und er hätte dem zustimmen müssen.

Passt alles vorne und hinten nicht.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von The Librian am 01.03.2020, 11:57 Uhr

Hallo,

das kann man nicht pauschal beantworten. Der Verlauf ist abhängig von der Vorgeschichte und der Kooperation während der aktuellen Schwangerschaft. In den meisten mir bekannten Fällen wurde nicht direkt nach der Geburt IO genommen. Ich kenne aber auch wenige Fälle, bei denen Kolleg*innen direkt nach der Entbindung ins KH gefahren sind.

An der Kooperation mit dem Jugendamt führt kein Weg vorbei, wenn es ernsthaftes Interesse an dem Kind gibt. Dazu gehört auch die Info an die MKE über die erneute Schwangerschaft. Und natürlich auch die selbst-/kritische Auseinandersetzung mit den Geschehnissen rund um das zweite Kind.

Viele Grüße

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Tini_79 am 01.03.2020, 12:03 Uhr

Er ist der Vater und weiß nicht, was mit seinem Kind "passiert ist"? Er musste aussagen, Kind ist weg und das wars? Und zu allem Übel wird das nächste gemacht, sorry für den Ausdruck.

Ja, sehr wahrscheinlich wird das Kind dort nicht bleiben und das ist wohl auch nicht so verkehrt. Selbstreflexion, Unrechtsbewusstsein, Wille zur Änderung gleich Null, ist wohl leider kein Klischee.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von 3wildehühner am 01.03.2020, 12:23 Uhr

Die Geschichte ist nicht schlüssig und kann so, wie von der AP ausgeführt, nicht stattgefunden haben.
Warum wird das Kind zur Adoption freigegeben, wenn die Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung im geschützten Raum und unter Kontrolle ist??
Warum haben die Mutter und der Vater der Adoption zugestimmt ?
Der Vater hätte doch auch das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen können.
Normalerweise ist eher üblich, dass die Kinder, die aus der Familie genommen werden, in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

Und wenn der Vater der Adoption zugestimmt hat, dann muss er auch die Gründe kennen.

Wenn sie aber gegen das Baby gewalttätig war, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Baby unmittelbar nach der Geburt in eine Pflegefamilie kommt.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Schnegge89 am 01.03.2020, 12:57 Uhr

wenn das Kind tatsächlich zur adoption freigegeben wurde, müssen mutter und vater (soweit eingetragen) zugestimmt haben.

gleich nach der Geburt wird nur das Kind weg genommen, wenn massive Probleme vorliegen. Bei Drogenmissbrauch oder Selbstmordabsichten zum Beispiel. eine vorangegangene Herausnahme des Kindes allein reicht dafür eigentlich nicht aus

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Masupila0912 am 01.03.2020, 13:11 Uhr

Danke euch für die Antworten, ich kann auch nur das wiedergeben was mir erzählt wird, ich hatte nie was mit dem JA zutun und kenne mich 0 damit aus.

Ich weiß nur 'dass er gesagt hat' das er nicht anwesend war und das er jetzt meinte dass das Baby zu einem 'schwulen Pärchen' kommt.
So seine Aussage. Ich will da auch nicht helfen oder so, helfen kann ich eh nicht.
Und ja er war weiterhin aktiv und ungeschützt mit ihr zusammen, bevor sie ihren jetzigen kennengelernt hat.

Es ist halt nur was ich höre und ich wollte mich da auch nicht zu doll einbringen, er ist der ex meiner besten Freundin da bekommt man einiges mit. War halt nur diese eine Frage, ob es direkt weg kommt.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von 3wildehühner am 01.03.2020, 13:19 Uhr

Wobei war er “nicht anwesend”?
Bei einer Adoption MÜSSEN beide leibliche Elternteile unterschreiben.
Ich glaube, er bindet dir ein Bären auf. Er kann sich aber als potenzieller Kindsvater des Ungeborenen melden und somit einen Vaterschaftstest herbeiführen. So lange kann das Kind dann auch nicht adoptiert werden. Es wird dann, wenn Gewalt im Spiel war , in eine Pflegefamilie oder eine Wohngruppe bzw. Heim kommen. Aber wenn er der Vater ist, kann er auch Sorgerecht beantragen und auch dafür kämpfen, dass das Baby bei ihm lebt.
Allerdings glaube ich das nicht, wenn er zuvor schon der Adoption seines ersten Ki des zugestimmt hat. Das ist ja auch bequemer; er muss dann keinen Unterhalt zahlen.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Meeresschildkröte am 01.03.2020, 13:35 Uhr

Das Kind kann nur mit Zustimmung der Eltern zur Adoption freigegeben worden sein.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Mutti69 am 01.03.2020, 13:38 Uhr

Diese Geschichte wirft kein gutes Licht auf dich und deinen Intellekt.
Ich würde mich - an deiner Stelle - schämen, mich in einem solchen Umfeld zu bewegen.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Meeresschildkröte am 01.03.2020, 13:41 Uhr

Ein Kind KANN direkt nach der Geburt wegkommen, aber nicht zur Adoption. Es KANN in eine Pflegefamilie kommen. Bei triftigen Gründen, wenn man davon ausgehen muss, dass Mutter und Vater sich nicht um das Kind kümmern können (z.B. bei Drogensüchtigen). Je nachdem, welche Gründe es also für die erste Kindsabnahme gab, kann es also schon sein. Aber da geht es eben, wie gesagt, nicht um eine Adoption, sondern um einen Pflegeplatz, was üblicherweise auch mit Kontaktrecht (begleiteter Umgang) für die leiblichen Eltern verbunden ist.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Spirit am 01.03.2020, 13:46 Uhr

Was ich nicht verstehe an der ganzen Situation. Warum lebt das Baby nicht beim Papa? Also bei deinem Bekannten. Es ist doch sein leibliches Kind oder nicht?
Warum gab er es zur Adoption frei?
Warum interessiert ihn jetzt was mit seiner damaligen Freundin ist und warum sie wieder schwanger ist und was dann mit diesem Kind passiert?

Geht ihn nix an, wenn er nicht der Vater ist. Er hätte sich, meiner Meinung nach, lieber um sein Kind kümmern sollen.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Julenemy am 01.03.2020, 14:14 Uhr

Zumal er schlecht hätte wegen Körperverletzung aussagen können ohne zu wissen was da vorgefallen ist.
Passt nicht zusammen.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von Nachbarn. am 01.03.2020, 15:09 Uhr

frühestens acht Wochen nach der Geburt. .kann ein Kind zur Adoption frei gegeben werden.Die leibliche Mutter muss grundsätzlich persönlich in die Adoption ihres Kindes einwilligen.

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Das kann so nicht stimmen

Antwort von Berlin! am 01.03.2020, 16:00 Uhr

.....ich schließe mich den Vorrednerinnen an:
So, wie geschildert, kann es nicht gewesen sein. Ausgeschlossen.

Klingt eher nach einer Inobhutnahme, der logischerweise die Eltern nicht zustimmen müssen.

Klingt so, als wenn Papa sich nicht gekümmert hat, Kind war bei der Mutter, es gab eine akute Kindeswohlgefährdung, vermutlich in Form körperlicher Misshandlung, und das JA ist sofort tätig geworden.

Die neue Schwangerschaft wird ja irgendwann offensichtlich sein und spätestens dann wird sie wieder in den Fokus des JA geraten und engmaschig kontrolliert. Bei der Vorgeschichte ist es durchaus möglich, dass eine Inobhutnahme direkt nach der Geburt erfolgt.

Wie ich solche unverantwortlichen, egoistischen Erzeuger hasse. Die Kinder haben fast ausnahmslos einen schaden fürs Leben.

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Re: Kennt sich jemand aus im Gebiet "Jugendamt nimmt das Kind weg"?

Antwort von katsix2903 am 01.03.2020, 16:13 Uhr

Der Gesetzgeber fordert für jedes Kind ein neues Gutachten. Solange die Mutter in der Einrichtung ist und für die Sicherheit des Säuglings garantiert werden kann, bleibt es bei der Mutter

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