Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von wolfsfrau am 06.02.2021, 19:57 Uhr

Kann mir mal jemand helfen, kennt sich aus?

Du heizt mit Strom.
Deshalb wird in der Berechnung deines Bedarfes unterschieden nach Haushaltsstrom und eben dem Strom fürs heizen.

Das ist in den Stromabrechnungen aufgeschlüsselt.

Der Anteil, der fürs heizen ist, wird vom Jobcenter anerkannt als Heizkostenbedarf.
Das ist kein Darlehen und muss nicht zurück gezahlt werden.

Aber Achtung: auch da gibt es Obergrenzen.

An die, die das Schreiben unfreundlich finden:
Die Bescheide sind standardisiert. Bei der Anzahl von Kunden kann man keine individuellen Schreiben verfassen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.