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Geschrieben von Keksraupe am 10.02.2014, 9:23 Uhr

ja das kannst du

wenn du es geschickt machst und flunkerst

"guten Tag Herr Gerichtsvollzieher, ch wurde beauftragt von Herr/Frau und würde gerne mit ihnen besprechen wie wir zügig die kuh vom eis bekommen. in welcher höhe ist denn die summe von aktenzeichen XYZ, und wo darf ich es hin überweisen?"

so lange du ein aktenzeichen und den namen weisst, sowie evtl geburtsdatum, und du ja ZAHLEN willst, sagt kein gerichtsvollzieher nein

 
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