Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von wesermami am 10.02.2014, 9:19 Uhr

kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

zieher zahlen ohne unterlagen zu haben?? ich habe nur einen letzen brief vom inkassounternehmen wo sie aufgefordert wurde bis zum 18.1 zu zahlen. dort habe ich angerufen und es wurde mir gesagt es ist zu spät und ich muss mich an den gerichtsvollzieher wenden. kann ich das als dritte person? hab ja nur das aktenzeichen vom brief des inkasso....weiss grad nicht so recht was ich machen soll...geht in dem breif um 270€ und ich möchte jetzt verhindern das da noch viel mehr draufgeschlagen wird..und das wird ja der fall sein wenn der herr erstmal ausrückt

 
15 Antworten:

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von mf4 am 10.02.2014, 9:23 Uhr

dem Gläubiger wird es schnuppe sein wer zahlt

allerdings wird dir der Gerichtsvollzieher als Außenstehender sicher nichts sagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja das kannst du

Antwort von Keksraupe am 10.02.2014, 9:23 Uhr

wenn du es geschickt machst und flunkerst

"guten Tag Herr Gerichtsvollzieher, ch wurde beauftragt von Herr/Frau und würde gerne mit ihnen besprechen wie wir zügig die kuh vom eis bekommen. in welcher höhe ist denn die summe von aktenzeichen XYZ, und wo darf ich es hin überweisen?"

so lange du ein aktenzeichen und den namen weisst, sowie evtl geburtsdatum, und du ja ZAHLEN willst, sagt kein gerichtsvollzieher nein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

genau das ist gerade mein problem, m4

Antwort von wesermami am 10.02.2014, 9:25 Uhr

ich weiss nicht wieviel und an wen ich im jetzigen moment was zahlen muss um ihr das ganze vom hals zu schaffen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von Rosinchen78 am 10.02.2014, 9:25 Uhr

Also wenn du schon ein Schreiben hast, dann bist an dieses Schreiben ja auch nicht illegal ran gekommen.

Anrufen. Wenn du sagst dass du zahlen willst für sie dürfte das kein Problem sein, weil die froh sind überhaupt an das Geld zu kommen! Egal von wem!

LG Rosinchen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: genau das ist gerade mein problem, m4

Antwort von mf4 am 10.02.2014, 9:27 Uhr

das muss doch im Inkassobrief stehen... Forderung an

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ein aktenzeichen vom gerichtsvollzieher habe ich nicht:-(

Antwort von wesermami am 10.02.2014, 9:27 Uhr

reicht es wenn ich dort mit dem brief vom inkassounternehmen und bargeld antanze?...hab gerade gelesen das der heute sprechstunde hat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von Pamo am 10.02.2014, 9:28 Uhr

Ich habe mich mit einem Gerichtsvollzieher unterhalten und fest gestellt, dass der ganz nett war und kooperativ und großes Interesse hatte, weitere Schwierigkeiten zu verhindern.

Ich würde einfach anrufen und sagen was Sache ist. Mit dem Namen des Schuldigers und dem ungefähren Betrag wird man die entsprechende Akte finden und - wenn der GV irgendwie dem hiesigen ähnelt - sehr gern dein Geld annehmen und dir eine Quittung ausstellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja das genügt dem

Antwort von Keksraupe am 10.02.2014, 9:32 Uhr

und der freut sich tierisch

nimm aber mehr mit, mit 270 wird der net zufrieden sein... er kriegt ja auch schon kohle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

reichen 100€ extra????also als kosten für ihn?

Antwort von wesermami am 10.02.2014, 9:34 Uhr

...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

denke schon

Antwort von Keksraupe am 10.02.2014, 9:36 Uhr

versuch doch, ihn runter zu handeln ;-)

als ch einmal ne zahlung offen hatte, und ihm sagte dass ich mit müh und nt 100 zahlen kann (statt 210) hat er die 100 akzeptiert und sagte das sei besser als in die privatinsolvenz zu gehen wegen 210euro (damals lebte ich noch deutlich unter hartz4 niveau, und ausser matratze und herd war nix in der wohnung, nicht mal ein kleiderschrank...)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von kügelchen12 am 10.02.2014, 9:42 Uhr

Grundsätzlich dürfen diese Dir keine Informationen rausgeben, selbst nicht, wenn Du als Zahler fungierst.

Sind dort keine Kontodaten angeben? Sonst könntest Du den Betrag auch einfach per Überweisung ausgleichen.

Wenn Du persönlich vorbei gehen könntest und bar zahlst, könntest Du evtl. Kosten einsparen, weil der übliche Weg wegfällt.

Wäre mir im Bezug dessen aber nur unsicher, ob das Inkassounternehmen sich nicht in Zukunft auch an Dich halten könnte, wenn es wieder Zahlungsschwierigkeiten geben sollte.

Weiß betreffende Person nicht von Deiner "Großzügigkeit" (nicht im bösen Sinne gemeint!) ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von 32+4 am 10.02.2014, 9:42 Uhr

Existiert ein brief vom gerichtsvollzieher?

Will ja nicht den teufel an die wand malen.aber da heutzutage viele inkassounternehmen briefe schreiben, heisst das nicht immer die forderung ist berechtigt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von wesermami am 10.02.2014, 9:49 Uhr

es gibt keinen brief vom gerichtsvollzieher, habe aber gerade die breife vom mahnbescheid gefunden..das ganze stimmt schon:-( der letzte brief kam vom inkassounternehmen, die ihr die gelegenheit geben wollten das ganze so zu regeln..hat sie aber nicht wahrgenommen und als ich heute morgen dort angerufen habe meinten sie sie könnten nix mehr machen die sache ist an den gerichtsvollzieher raus...von dem habe ich noch gar keine unterlagen..deshalb frage ich ja ob ich da so einfach auftauchen kann ohne irgendwelche briefe von ihm...kann ja evtl auch sein das die sache noch beim gericht liegt und gar nicht bis zu ihm durchgerungen ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von wesermami am 10.02.2014, 9:49 Uhr

es gibt keinen brief vom gerichtsvollzieher, habe aber gerade die breife vom mahnbescheid gefunden..das ganze stimmt schon:-( der letzte brief kam vom inkassounternehmen, die ihr die gelegenheit geben wollten das ganze so zu regeln..hat sie aber nicht wahrgenommen und als ich heute morgen dort angerufen habe meinten sie sie könnten nix mehr machen die sache ist an den gerichtsvollzieher raus...von dem habe ich noch gar keine unterlagen..deshalb frage ich ja ob ich da so einfach auftauchen kann ohne irgendwelche briefe von ihm...kann ja evtl auch sein das die sache noch beim gericht liegt und gar nicht bis zu ihm durchgerungen ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kann ich für eine andere person eine zwangsvollstreckungssache beim gerichtsvoll

Antwort von Sina26 am 10.02.2014, 10:32 Uhr

lass dir aber dann eine quittung geben!
die su Ihr geben kannst. Nicht das die nochmal bei ihr antanzen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.