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Geschrieben von Morla72 am 02.08.2015, 9:26 Uhr

Holzdiebstahl

Wow, das waren ja richtig große Stämme. Der Mann wusste doch genau, was er da tat. Ich finde das schon sehr dreist! Kannst ja mal für ihn googlen, da ist einiges drin, was an Strafmaß möglich ist, ich hab hier ad hoc diesen Artikel gefunden (Auszug):

"Sich an eingeschlagenem Holz zu vergreifen, sei dreist. Dennoch habe er oft nur die Personalien aufgenommen, die reuigen Diebe in seine Sprechstunde bestellt und sich den Schaden bezahlen lassen. Die Cottbuser Oberstaatsanwältin Petra Hertwig sagt klipp und klar, dass es sich hierbei um Straftaten handelt. Und das Strafmaß reiche von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei bandenmäßigem Vorgehen und schwerem Diebstahl sogar bis zu zehn Jahren. Laut Brandenburger Waldgesetz darf jeder "einen Handstrauß, Waldfrüchte, Pilze und wild wachsende Pflanzen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch" mitnehmen. Was am Waldrand zu riesigen Holzpoltern aufgetürmt und für den Abtransport vorbereitet wurde, das gehöre ebenso nicht dazu wie Hängerladungen selbst eingeschlagenen Holzes am Pkw, betont Christian Naffin."

 
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