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Holzdiebstahl

Holzdiebstahl

Tanja2255

Moin moin, Mein Nachbar (ca80Jahre) hat wohl Holzschnitt ca 25-30Stk a 1,50meter länge und ca 40-50cm Durchmesser aus dem anliegendem Wald mitgenommen und nun wohl eine Anzeige deswegen bekommen; zumindest wurde er dabei gesehen und derjenige hat es der Polzei gemeldet. Falls das so ist, womit muss er an Strafe rechnen?


mf4

Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Das war geschnittenes Holz und keine wild herumliegenden Äste. Ob nun 80 Jahre alt oder 20 weiß man, dass das dann Diebstahl ist. Er kann das nicht unter dem Arm weggetragen haben... da steckt schon kriminelles Potenzial dahinter und wäre es mein Wald, mein Holz, welches ich für mich geschlagen habe dann würde ich das auch anzeigen. Ich denke in dieser Größenordnung ist das nicht geringfügig und das dürfte teures Brennholz für den alten Herren werden.


Littlecreek

Antwort auf Beitrag von mf4

Auch wilde Äste darf man nicht mitnehmen. Auch das ist Diebstahl - wenn auch geringfügiger Dazu braucht es eine Sammelerlaubnis


Morla72

Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Wow, das waren ja richtig große Stämme. Der Mann wusste doch genau, was er da tat. Ich finde das schon sehr dreist! Kannst ja mal für ihn googlen, da ist einiges drin, was an Strafmaß möglich ist, ich hab hier ad hoc diesen Artikel gefunden (Auszug): "Sich an eingeschlagenem Holz zu vergreifen, sei dreist. Dennoch habe er oft nur die Personalien aufgenommen, die reuigen Diebe in seine Sprechstunde bestellt und sich den Schaden bezahlen lassen. Die Cottbuser Oberstaatsanwältin Petra Hertwig sagt klipp und klar, dass es sich hierbei um Straftaten handelt. Und das Strafmaß reiche von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei bandenmäßigem Vorgehen und schwerem Diebstahl sogar bis zu zehn Jahren. Laut Brandenburger Waldgesetz darf jeder "einen Handstrauß, Waldfrüchte, Pilze und wild wachsende Pflanzen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch" mitnehmen. Was am Waldrand zu riesigen Holzpoltern aufgetürmt und für den Abtransport vorbereitet wurde, das gehöre ebenso nicht dazu wie Hängerladungen selbst eingeschlagenen Holzes am Pkw, betont Christian Naffin."


desire

Antwort auf Beitrag von Morla72

wahrscheinlich eine Anzeige wegen Diebstahl und er muss das Holz an den Eigentümer zurückgeben...hat sich also nicht ausgezahlt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von desire

Oder das Holz eben bezahlen. Keine Ahnung, kommt eben drauf an, wem es gehört ect.


Littlecreek

Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Das kommt darauf an, ob er Ersttäter ist Ob der Besitzer bereit ist, sich mit ihm zu einigen Ob er einen guten Anwalt hat Welchen Spielraum der Richter ausschöpft


Catmu

Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Kommt auf verschiedene Faktoren an, möglicherweise eine Einstellung gegen Geldauflage oder schlimmstenfalls eine Geldstrafe. Sofern er keine (einschlägigen) Vorstrafen hat.


Jana287

Antwort auf Beitrag von Tanja2255

Das hat er nicht "mitgenommen", sondern bei der Menge und Grösse ganz gezielt abtransportiert. Und das finde ich, ist kein Kavaliersdelikt sondern Diebstahl. Ist er so arm, dass er sich keine Brennstoffe leisten kann?