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Geschrieben von Helena83 am 19.09.2017, 23:16 Uhr

Haftpflichtschaden-Nerv

mir welcher Begründung denn??? Klar müssen die dafür aufkommen. Wie alt ist dein Sohn? Ganz wichtig wenn er unter 7 ist, dann musst du angeben, dass du die AufsichtspflichT verletzt hast.

 
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