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Geschrieben von Steffi528 am 04.12.2015, 13:38 Uhr

Hab was gefunden...

Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eigentlich eine klare Sache, aber ein latenter, innerer Rassismus greift immer mehr um sich.

 
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