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Geschrieben von LaurasMama am 26.05.2011, 13:04 Uhr

Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

hallo,

eine, hm, naja freundin wär zu viel gesagt,-also bekannte hat im netz was bestellt per vorauskasse.
ware hat sie schon. sie hat angeblich bar überwiesen, bzw. eingezahlt und keinen beleg darüber mehr, da sie die ware ja bereits bekommen hätte..
nun habe sie ärger der verkäufer droht ihr mit gericht?? da er keine zahlung bekommen hätte...
sie will es drauf ankommen lassen...

das geht so doch nicht-sie müsste zumindest doch ne einzahlungsquittung vorliegen haben, oder??

lg

 
15 Antworten:

Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von susa31 am 26.05.2011, 13:06 Uhr

Wenn er sie auf Kaufpreiszahlung verklagt, kann ER seine Lieferung beweisen, SIE aber die Zahlung nicht.

Pech.

Kaufpreis+Kosten des Rechtsstreits.

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ja seh ich so wie susa

Antwort von TiBi2009 am 26.05.2011, 13:06 Uhr

.

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Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von kati1976 am 26.05.2011, 13:08 Uhr

ja aber wenn man per vorauskasse bezahlt, wird die ware doch erst versendet wenn das geld eingegangen ist

oder nicht?

allerdings weiß ich das nicht.

warum hebt man sich belege nicht auf. auch bei bareinzahlung bekommt man einen beleg

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Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von mcmdl am 26.05.2011, 13:08 Uhr

wenn sie angeblich bezahlt hat , muss der verkäufer die kontoauszüge vor dem gericht zeigen das kein geld eingegangen ist. und sie muss beweissen das sie das geld überwiesen hat. wenn sie dies nicht beweisen kann und er aber die kontoauszüge lückenlos vorzeigen kann das kein geld von ihr eingegangen ist , muss sie es bezahlen . ich meine das leuchtet doch wohl eigendlich jeden ein ....

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kapier ich nicht wirklich

Antwort von Marge.S am 26.05.2011, 13:09 Uhr

sie weiß doch ungefähr wann sie das geld überwiesen hat. Also zur Bank gehn und die Kontoauszüge von diesem Zeitpunkt nochmal ausdrucken lassen, und schon hat sie ihren beweis.
Kostet pro auszug ca 0,50 cent, aber bevor ich einen streit übers Gericht habe ist es mir das Geld doch wert

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Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von xIntirax am 26.05.2011, 13:09 Uhr

Bei Vorrauskasse muss sie doch aber vor Erhalt der Ware bezahlen.

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da lob ich mir meine strategie, auf rechnung oder per nachnahme zu zahlen

Antwort von LaurasMama am 26.05.2011, 13:09 Uhr

wobei ich selten im netz was kaufe..

lg

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Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von Bella13 am 26.05.2011, 13:09 Uhr

Hallo!

Selbst wenn sie bar eingezahlt hat,läuft das ganze über ein Konto.Das Geld fliegt ja nicht Empfänger.Also muss es auf den Kontoauszügen sein und die kriegt man auch notfalls kopiert von der Bank!,

Aber der Verkäufer muss ich sagen ist schon auch dumm,wenn er mit Vorauskasse verkauft,aber dann die Ware rausschickt,bevor er das Geld erhalten hat!

lg

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Marge, sie hat es doch bar überwiesen...

Antwort von nilo1988 am 26.05.2011, 13:09 Uhr

... Finde aber die Geschichte nicht ganz so rund.

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na das läuft aber trotzdem über ein Konto

Antwort von Marge.S am 26.05.2011, 13:10 Uhr

oder etwa nicht ?

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na klar - sie müsste es auf ihrem konto sehen

Antwort von TiBi2009 am 26.05.2011, 13:11 Uhr

wenn sie es überwiesen hat

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Eben... das wundert mich auch...

Antwort von nilo1988 am 26.05.2011, 13:11 Uhr

...

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Re: da lob ich mir meine strategie, auf rechnung oder per nachnahme zu zahlen

Antwort von LaurasMama am 26.05.2011, 13:12 Uhr

ich kann nicht sagen was sie gekauft hat, wüsste aber auch nicht, dass sie geldsorgen hätte, wobei ich sie ja auch nicht soooo gut kenn...
aber ich kauf doch nur was ich zahlen kann, bzw. verschicke erst was wenn ichs geld habe, oder?

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sie hat nen lieferschein, da würde drauf stehen per vorauszahlung..aber man muss doch di

Antwort von LaurasMama am 26.05.2011, 13:14 Uhr

zettelwirtschaft von banken aufheben-ich versteh es nicht!!

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Re: Glaubt ihr, sie kommt damit durch?

Antwort von RosihatneFrage am 26.05.2011, 13:16 Uhr

Wahrscheinlich wollte der Verkäufer einfach nur nett sein, indem er die Ware schon vor Zahlungseingang versendet hat, damit Deine Bekannte die Ware früher hat. Das habe ich selbst schon häufiger gemacht.
Ich finde es einen Hammer dann nicht zu bezahlen. Der Verkäufer ist doch schliesslich letztendlich ein Mensch, dem man damit etwas Schlechtes antut. Er hat die Ware ja schliesslich auch bezahlt.
Das ist für meinen Geschmack nichts anderes als Diebstahl. (Schliesslich wäre es ein Leichtes nachzuweisen, dass sie bezahlt hat, das heisst sie hat nicht bezahlt).
Echt schlimm finde ich das.

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