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Geschrieben von Lovie am 08.06.2017, 10:26 Uhr

Geschenke zurück fordern

Grundsätzlich ist geschenkt geschenkt und wieder holen ist gestohlen.

Aber auch hier bestätigt für mich die Ausnahme die Regel.

Bspw wenn man montags eine sehr teure Sache geschenkt bekommt und dienstags trennt man sich im unguten, die Sache könnte man zurück geben, ich hätte Verständnis für die Rückforderung.

 
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