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Geschrieben von Exeu am 26.07.2012, 13:52 Uhr

Garnatie Autokindersitz Rossmann online - nur Ärger

Bisher nur mit Rosmann gesprochen. Die haben nun erstmal schön einen neuen Sitz geschickt, ohne Absprache. Diesen müssen wir aber erst schön bezahlen und dann bekommen wir vielleicht in 6 Wochen das geld wieder.

Einschicken ist in dem Sinne nicht statthaft. Arbeite beim Anwalt/Steuerberater. Siehe hier:

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer;
eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt

 
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