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von Kater Keks  am 20.07.2012, 15:11 Uhr

GANZ GANZ WICHTIG!!!!

Wenn sie dir keinen Vordruck mitgeschickt haben, dürfte ein Schreiben des Arbeitsgebers ausreichen.

In etwa so: Wir bestätigen das Herr XYZ in der Zeit vom ..... bis ..... Elternzeit in Anspruch genommen hat.

 
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