Geschrieben von Kruemel_08 am 03.12.2013, 10:54 Uhr |
frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Wir haben vor 2 Jahren den Kiarzt gewechselt
Die Berichte von div Ärzten sind leider noch beim alten KI Arzt, ich brauche die für einen Termin beim Gesunsheitsamt. der alte Arzt will die nur raus geben wenn ich eine Schweigepflicht Entbindung habe und eine Überweisung vom neuen Kiarzt, ist das rechtens oder ist das zickig wir gewechselt haben
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von Pamo am 03.12.2013, 10:57 Uhr
Wer soll denn von der Schweigepflicht entbunden werden? Doch nur du kannst ihn entbinden - der ist ja lustig.
Ja, er zickt rum, nein du brauchst keine Überweisung, du wirst aber die Kopierkosten zahlen dürfen.
Gib ihm schriftlich, du willst die Unterlagen ganz flott haben, sag dass du deine Rechte kennst.
Wenn du dir die Sache leicht machen willst, dann lässt du das Gesundheitsamt beim alten KiA anrufen und die Unterlagen anfordern.
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von Zweizahn am 03.12.2013, 10:57 Uhr
Wenn du die Kosten für Kopien bezahlst, muss er dir die Unterlagen geben. Du hast ein Recht darauf, die Unterlagen deines Kindes einzusehen und als Kopie zu erhalten.
Das habe ich beim googeln gefunden:
http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/patientenakte/patienten_ula.pdf
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von Pamo am 03.12.2013, 10:59 Uhr
Ich glaube, ich würde mir den Spaß erlauben und ihn schriftlich von der Schweigepflicht entbinden:
"Hiermit entbinde ich, Krümel08, den Kinderarzt X von der Schweigepflicht gegenüber Krümel08."
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von kangaru am 03.12.2013, 11:01 Uhr
Alles richtig so!
Der Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet von dir eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben zu bekommen, er darf sonst wirklich nichts rausgeben, macht sich sonst strafbar!
Die Überweisung hat abrechnungstechnische Gründe: er gibt ja keine originale raus, muß er nicht, sondern macht Kopien und die kann er abrechnen, er hat ja die Papier- und kopiekosten.
Hört sich kleinlich an, aber es kommen tagtäglich Befundanforderungen, da summieren sich die 10 Cent für die Kopien schon
@Pamo- Nein er zickt nicht
Antwort von kangaru am 03.12.2013, 11:02 Uhr
Siehe meine Erklärung.
Re: @Pamo- Nein er zickt nicht
Antwort von Pamo am 03.12.2013, 11:05 Uhr
1. Ich musste noch niemals einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit er *mir selber* einen Befund oder eine Auskunft gibt.
2. Wenn ich aber noch gar keinen neuen Arzt habe, dann *kann* ich auch keine Überweisung mitbringen. Selbst wenn ich wollte, denn vielleicht will ich die Rennerei nicht? Hin zum Neuen, Überweisung holen, hin zum Alten, auf Unterlagen warten etc. Ich zahle sehr gerne die Kopierkosten und fertig.
Das ist falsch
Antwort von katsix2903 am 03.12.2013, 11:05 Uhr
Sie darf die Berichte selbstverständlich anfordern, auch ohne Schweigepflichtsentbindung. Sie müsste den Arzt nur davon entbinden, wenn der Arzt mit dritten kommunizieren würde.
Re: Das ist falsch
Antwort von Zweizahn am 03.12.2013, 11:10 Uhr
Ich würde die Unterlagen selber beim KiA abholen. Wem ich sie dann weitergebe ist doch egal. Ich selber habe gerade mit einer ganz blöden und seltenen Autoimmunerkrankung zu kämpfen. Es war bisher bei keinem Arzt ein Problem, die jeweiligen Befunde in Kopie zu bekommen, so dass ich sie zur jeweiligen Weiterbehandlung/untersuchung mitnehmen kann. Ich habe doch ein Recht auf meine Unterlagen.
Ein Arzt, der die Unterlagen nicht rausgibt, hat anscheinend etwas zu verbergen.
Sollten die Unterlagen tatsächlich gleich an einen Dritten weitergeleitet werden, dann stimmt das natürlich mit der Schweigepflichtentbindung.
Aber sie hat doch einen neuen KiA
Antwort von kangaru am 03.12.2013, 11:11 Uhr
Sie selber braucht doch gar nicht rumrennen.
Der neue KiA stellt die Überweisung aus mit Bitte um Befundanforderung und mit dieser Überweisung auch die Entbindungserklärung der Eltern.
Dann gehen die Befunde an den neuen Arzt und alles ist da wo es hingehört.
Gehen die Eltern selbst mit der Überweisung zum alten Arzt, um die Unterlagen selbst zu holen, dann brauchten sie die Entbindungserklärung wohl nicht.
Re: Aber sie hat doch einen neuen KiA
Antwort von Pamo am 03.12.2013, 11:14 Uhr
Mal ehrlich, ich verabscheue die Direktanforderung. Ich habe das auch bereits so gehandhabt, einfach um die Diskussion mit der "alten" Praxis zu vermeiden ("Das dürfen wir nicht" oder "Die Unterlagen gehören der Praxis" und so ein Stuss), aber letztlich will ich doch sowieso die Kopien für meine eigenen Unterlagen. Und sie nicht nur beim nächsten Arzt liegen haben.
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von mamavonhier am 03.12.2013, 11:17 Uhr
Mein neuer Hausarzt hat vor 4 Jahren ca die ganze Akte von mir bei meinem alten Hausarzt angefordert. Ohne irgendeine Unterschrift ect pp....
Kam auch alles.
Ebenso bei den Kindern wenn es um Befunde ging.
Selbst als meine Ma schwer krank war und zig Ärzte und Praxen mit behandelt haben gab es die Berichte von anderen Ärzten via Fax ohne Unterschrift.
Die Schweigepflichtsentbindung in der Arztpraxis...
Antwort von kangaru am 03.12.2013, 11:26 Uhr
ist auch sehr neu, man kann das nicht mit der Situation vor wenigen Jahre vergleichen.
Es ist tatsächlich noch nicht lange her, da reichte die normale Überweisung aus um als Arzt davon auszugehen, der Pat. sei damit einverstanden, das die befunde der Untersuchungen an den überweisenden Arzt gehen dürfen.
Im Rahmen des QM- Qualifizierung der Arztpraxen ist es seit neuestem Pflicht, das der Pat. eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreibt, damit wir als Praxis Befunde an andere Ärzte schicken dürfen.
Glaubt mir, es ist ein schei... Aufwand
Kommt ein Pat. selber zu uns, mit der Bitte um Kopien von älteren Befunden, dann bekommt er die natürlich, hat er keine Überweisung dabei, mit der wir abrechnen können, dann zahlt er die Kopie selber.
Ich kann da jetzt aber sicher nicht für alle Praxen sprechen, vieles ist und bleibt Ermessungssache des einzelnen Arztes.
Der Patient hat ein Recht auf seine Unterlagen, da braucht´s keine Entbindung der
Antwort von sojamama am 03.12.2013, 11:28 Uhr
Schweigepflicht.
Wenn allerdings das Gesundheitsamt beim Arzt Infos einholen will, dann müsste der Patient vorher eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.
Die Patientin selber hat ein Recht auf ihre Unterlagen und kann diese anfordern.
melli
Die Dame beim Gesundheitsamt ( selber Ärztin) fand es äusserst lächerlich
Antwort von Kruemel_08 am 03.12.2013, 12:08 Uhr
Sie ruft da jetzt an, sie hat uns eh eine Schweigepflichtsentbindung mitgeschickt... Den hat sie schon zurück und jetzt fordert sie alle Befunde/ Arztbriefe an...
Sie meinte ICH bin Elternteil und habe ein recht auf die Unterlagen auch ohne 1000. Umwege ... Zumal zwischen KI Arzt und KI Arzt einieg Kilometer liegen,
Aber Problem ist ja jetzt gelöst
Re: frühere berichte... kinderarzt will die nur mit Überweisung rausgeben
Antwort von Shaima am 03.12.2013, 12:54 Uhr
Das ist der ganz normale Werdegang!arbeit selbst seit Jahren beim Kinderarzt!eigentl ist das aber service der Neuen Praxis die alten Befunde anzufordern!mit Überweisung und Schweigepflichtsentbindung von die unterschrieben!