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Geschrieben von Pinkchulita am 08.02.2010, 15:06 Uhr

frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!

hallo,
ich fasse kurz zusammen.
mein mann (bäcker) seid januar 2008 in dem betrieb wurde am 12.1.2010 gekündigt.
mit sofortiger wirkung, zwar fristgerecht aber bis ablauf der kündigungsfrist 28.2. frei gestellt.
da das alles nicht rechtens war und es keinen grund gab für diese kündigung sind wir zur gewerkschaft und haben dagegen geklagt.
der arbeitgeber hat nun die kündigung zurückgezogen und mein mann mußte seine arbeit sofort am samsatg wieder aufnehmen.
ist a alles kein problem hat er gemacht auchh wenn er wußte das die stimmung mies sein wird.
er hätte nun am 15.2. eine woche urlaub....das wurde alles im letzten jahr geplant und stand alles schon fest und war im urlaubsplan eingetragen.

soooooo nun zu meiner frage.
kann der chef ihm die zeit vom 12.1. bis zum 6.2. als urlaub anrechnen und abziehen ??
weil er hat ihn ja von sich aus freigestellt....mein mann wäre auch arbeiten gegangen bis ende der frist.

kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen ??
es ist soooo wirchtig.

danke
pink

 
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