Geschrieben von Pinkchulita am 08.02.2010, 15:06 Uhr |
frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
hallo,
ich fasse kurz zusammen.
mein mann (bäcker) seid januar 2008 in dem betrieb wurde am 12.1.2010 gekündigt.
mit sofortiger wirkung, zwar fristgerecht aber bis ablauf der kündigungsfrist 28.2. frei gestellt.
da das alles nicht rechtens war und es keinen grund gab für diese kündigung sind wir zur gewerkschaft und haben dagegen geklagt.
der arbeitgeber hat nun die kündigung zurückgezogen und mein mann mußte seine arbeit sofort am samsatg wieder aufnehmen.
ist a alles kein problem hat er gemacht auchh wenn er wußte das die stimmung mies sein wird.
er hätte nun am 15.2. eine woche urlaub....das wurde alles im letzten jahr geplant und stand alles schon fest und war im urlaubsplan eingetragen.
soooooo nun zu meiner frage.
kann der chef ihm die zeit vom 12.1. bis zum 6.2. als urlaub anrechnen und abziehen ??
weil er hat ihn ja von sich aus freigestellt....mein mann wäre auch arbeiten gegangen bis ende der frist.
kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen ??
es ist soooo wirchtig.
danke
pink
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von MamaBecca78 am 08.02.2010, 15:09 Uhr
Die Zeit wurde er vom Chef freigestellt, demnach dürfte das nicht als Urlaub angerechnet werden. Aber frag doch einfach nochmal bei der Gewerkschaft nach, die können dir das genau sagen!
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von Pinkchulita am 08.02.2010, 15:12 Uhr
ja wollten wir auch...nur der dafür zuständige ist heut nicht da.
leider.
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von MamaBecca78 am 08.02.2010, 15:14 Uhr
Hat der Chef es denn angedeutet oder fragst du einfach so?
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von Pinkchulita am 08.02.2010, 15:15 Uhr
ja hat er....und er würde natürlich schon gern in der kommenden nacht wenn wieder was kommt mit ein wenig wissen glänzen....er kommt sich sonst doof vor da er eh nen schüchterner ist.
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von Susi0103 am 08.02.2010, 15:30 Uhr
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/as0014.htm
das hab ich gefunden, meiner Meinung nach heißt das, dass dein mann seinen urlaub ganz normal nimmt, außer sein chef hatte damals explizit gesagt, dass die freistellung die urlaubstage sind
lg
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von stelli07 am 08.02.2010, 15:30 Uhr
Frag doch einfach mal hier im RUB die Frau Doktor Bader die kann da sicher auch was zu sagen!
Re: frage hab.... wichtig bitte geht um arbeitsrecht!!!
Antwort von Susi0103 am 08.02.2010, 15:32 Uhr
die beantwortet nur fragen RUB! nix mit arbeitsrecht, leider.
lg