Geschrieben von Dinechen am 25.05.2015, 19:59 Uhr |
Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Wenn man ca 6000 Euro erbt aber Harz 4 u Alg 1 bezieht...muss man alles dem Amt abtreten?
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:06 Uhr
Geld was du vor dem Bezug von ALG2 hast ist Vermögen und das darfst du haben (250€ pro Lebensjahr).
Geld was du IM Bezug bekommst ist Einkommen...
alles dazu findest du im Netz.
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 25.05.2015, 20:08 Uhr
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-erbe-wird-als-einkommen-angerechnet-900204.html
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von Dinechen am 25.05.2015, 20:09 Uhr
Ok... ich frag für ne Freundin. Sie sagt im Netz findet sie keine konkreten Angaben, deshalb dachte ich vielleicht hat hier jemand Erfahrung...
google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben
Antwort von Patti1977 am 25.05.2015, 20:10 Uhr
Kommt auf Zeitpunkt der Erbschaft an und wird verteilt.
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:11 Uhr
Es ist Einkommen. DAS ist mal sicher.
Bekomme ich 100€ Unterhalt wird mir das angerechnet... wäre ja seltsam, wenn jemand dann Tausende nicht angerechnet bekommt.
Re: google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben
Antwort von Dinechen am 25.05.2015, 20:15 Uhr
Sie bekommt Harz 4 u Alg 1... so richtig seh ich nicht durch...
Sie will davon Schulden bezahlen...
Mal sehen...ich Google mal bissl... danke euch
Re: google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben
Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:18 Uhr
Gesunder Menschenverstand sagt:
ihre Schulden bezahlen ist ganz toll aber warum sollte sie das tun und trotz ein paar Tausendern in der Tasche noch vom Staat Geld dazu bekommen zum Leben?
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von DannaM am 25.05.2015, 20:47 Uhr
Bekannter hat auch unter Harz 4 geerbt. Er musste es sich dann einteilen in Höhe des normalen Harz 4 Bezug.
Also jeden Monat auch nur soviel verbrauchen was man eh bekommen hätte.
Schulden abbezahlen ist löblich interessiert im job Center wohl niemand.
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von Narni@ am 25.05.2015, 20:49 Uhr
Ja das ist einkommen. Aber vom Erbe müssen alle entstehen kosten abgezogen werden.
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:50 Uhr
So war meine Vermutung...
wenn sie 6000€ erbt und eigentlich 500€/Monat H4 bekommen hätte dann bekommt sie 12 Monate kein H4 bis monatlich 500€ vom Erbe aufgebraucht sind.
Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus
Antwort von 32+4 am 25.05.2015, 21:01 Uhr
Da urteilen gerichte unterschiedlich
Teilw.nur bis zu 6monate
Kosten...insbesondere KV...muessen abgezogen werden. Deshslb wuerde ich die berechnung pruefen lassen.
Wieder andere haben bei solchen kleineren betraegen, die dann auch zur schuldentilgung genutzt wurden, sich vor auszahlung abgemeldet beim amt. Und im naechsten monat wieder angemeldet.
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