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Geschrieben von Mimi987 am 30.03.2017, 9:28 Uhr

Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Hey,

Ja bei Bezug von Ersatzleistungen wie Elterngeld von mehr als 410€ ist eine Einkommenssteuererklärung Pflicht. das Elterngeld wird zur Bemessung des Prozentsatzes der Steuer zum Gehalt deines Mannes dazugerechnet... da kommt es leider oft zu Nachzahlungen. Durch die Heirat werdet ihr gemeinsam veranlagt, ausser ihr hat einen gegenteiligen Antrag gestellt...

Übrigens ist bei einem Alleinverdiener 4/4 nicht unbeding sinnig. Bitte durchrechnen (lassen).. nicht dass ihr da zuviel zahlt....

Ich empfehle Lohnsteuerhilfe....

Vg mimi

 
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