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Geschrieben von Danyshope am 08.01.2018, 19:59 Uhr

Elternzeit/ Elterngeld Vater

Nein, wenn er es so macht bekommt er zu keinen Zeitpunkt EG.

Man muss mindestens 2 Lebensmonate Basis-EG bis zum 14ten Lebensmonat nehmen oder 4 Eg-Plus Monate wovon mindestens 2 vor dem 14ten Lebensmonat liegen muss oder man mischt, sprich 1 Basis-EG-Monat und 2 EG-Plusmonate - wovon auch einer mindestens vor dem 14ten Lebensmonat liegen muss.

Nimmt er weniger wie das bzw nicht genau nach Lebensmonaten, verwirkt er seinen kompletten Anspruch auf EG.

Evtl denkt ihr bei der Planung auch daran, das ihr evtl auch noch Partnerschaftsbonus nutzen könnt - dann würde dein splitten auch durchaus Sinn machen. Schau mal hier ab Seite 7
Aus: https://www.bmfsfj.de/blob/93636/fb87c119f874587b00c4fe0befd42fd7/elterngeldplus-mit-partnerschaftsbonus-und-einer-flexibleren-elternzeit-broschuere-data.pdf

Zitat: Elterngeld und ElterngeldPlus lassen sich kombinieren.
Arbeiten Mutter und Vater für vier aufeinanderfolgende
Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden,
erhält jeder von ihnen einen Partnerschaftsbonus in Form
von vier zusätzlichen ElterngeldPlus­Monaten. Zitat Ende

Ansonsten, wenn Du einen AG hast, und ihr den Partnerschaftsbonus eh nicht nützen wollt, sondern nur eben EG bzw EG Plus und entsprechend 2 zusätzliche Partnermonate, dann würde ich dein EG eher nicht soviel splitten. Und dafür jeden Monat was zur Seite legen für die Eingewöhnung. Davon ab, bedenke auch du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen, plane also nicht zu knapp. Um nachträglich zu verlängern brauchst du das OK des AG wenn du weniger wie 2 Jahre EZ einreichst. Falls du planst nach der EZ nicht wieder in VZ einzusteigen sondern in TZ, würde ich direkt TZ innerhalb der EZ anmelden, sobald du kein EG mehr bekommst darfst du ohne Verdienstgrenze dazuverdienen - auch in der EZ. Nur eben nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. man weiß nie ob es mit der Kinderbetreuung so klappt, ob das Kind nicht im ersten Winter besonders oft erkältet ist usw, da ist es praktisch wenn man wenigstens einen Plan B in der Hinterhand hat. Zumal man nicht gekündigt werden darf solange man in EZ ist - selbst dann wenn man innerhalb dieser in TZ arbeitet. Und man auch mit Zustimmung des AG woanders arbeiten kann/darf - den der eigentliche Vertrag ruht in der EZ.

 
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