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Geschrieben von zwergchen84 am 24.02.2021, 15:50 Uhr

Dann verhaften sie mich auch

Ich fasse kurz zusammen: irgendwo in Berlin ist eine Viertklässlerin, die sich versprochen hat.
Wir wissen weder, wie das Mädchen heißt, noch wie es aussieht, geschweige denn welche Schule das Kind besucht. Gesicherte Informationen sind nur: Klasse 4, ein Mädchen und wohnhaft in Berlin.

So und nun? Ich darf aus meiner Tätigkeit mit mehrfach behinderten Kindern lediglich nicht die genauen Diagnosen nennen, aber sehr wohl erzählen, dass der junge Mann den ich betreut habe, heute alleine auf Toilette gehen konnte. Als beispiel jetzt. Solange ich keine Namen und genaue Diagnosen nenne, darf ich es.
Ich habe ihn weder dabei gefilmt, noch eine Audiaufnahme davon angefertigt und dieses dann verbreitet.

 
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