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Geschrieben von Anna3Mama am 17.12.2017, 21:48 Uhr

Blöde Frage....

Zitat aus Elterngeld.net:
Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen oder ähnliche Leistungen aus dem Ausland erhält, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragte Lebenmonate. Die davon betroffenen Lebensmonate des Kindes müssen zwingend von der Mutter für Elterngeld beantragt werden.

Somit... netter Versuch, klappt aber leider nicht ;-)

 
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