Geschrieben von Babybauch November13 am 17.12.2017, 21:44 Uhr |
Blöde Frage....
... aber ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Ich habe gerade folgendes gelesen:
"Zwölf Monate lang wird Elterngeld gezahlt. Müttern werden zwei Monate Mutterschaftsgeld abgezogen"
Macht es dann nicht Sinn, auf dem Antrag "andere Bezugszeit" anzukreuzen und 3 LM. bis einschließlich 14. LM einzutragen?
Wenn ich Monate 1-12 ankreuze und mir werden automatisch die ersten zwei gestrichen, dann verschenke ich doch einfach die zwei Monate oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Danke schon mal...
Re: Blöde Frage....
Antwort von Tiffy_78 am 17.12.2017, 21:48 Uhr
Es heißt einfach, dass man 10 Monate bekommt. Ich glaube, mit Rumtricksen ist da nichts.man kann noch dem normalen EG 12 Monate machen, aber 2 davon sind eben der Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld, was ja eigentlich günstiger ist.
Re: Blöde Frage....
Antwort von Anna3Mama am 17.12.2017, 21:48 Uhr
Zitat aus Elterngeld.net:
Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen oder ähnliche Leistungen aus dem Ausland erhält, gelten automatisch als von ihr für Elterngeld beantragte Lebenmonate. Die davon betroffenen Lebensmonate des Kindes müssen zwingend von der Mutter für Elterngeld beantragt werden.
Somit... netter Versuch, klappt aber leider nicht ;-)
Re: Blöde Frage....
Antwort von Babybauch November13 am 17.12.2017, 22:02 Uhr
Es hatte weniger etwas mit "Versuch" zu tun, als mehr damit, nicht mehr bzw. immer noch nicht durch zu blicken was da nun Sache ist...
Aber Danke für den Auszug :-)
Re: Blöde Frage....
Antwort von Maroulein am 17.12.2017, 23:50 Uhr
Du bekommst trotzdem nur 12Monate incl der Mutterschaftsgeld Monate,die restlichen zwei Monate bekommt man nur wenn der Mann auch in Elternzeit geht,das ist ab dem 1.Monat halt für Frauen die kein Mutterschaftsgeld bekommen,wenn du es bekommst wird es vom Elterngeld leider abgezogen.
Re: Blöde Frage....
Antwort von Silene am 18.12.2017, 6:53 Uhr
Jeder Lebensmonat des Kindes, an dem die Mutter auch nur für einen Tag Mutterschaftsgeld bekommt, wird ihr automatisch als Basiselterngeldmonat angerechnet (das heißt, der Monat kann dann nicht mehr frei verplant und auch nicht mehr auf Elterngeld Plus gesplittet werden). Wenn das Baby mehrere Tage vorm Termin kommt, können das auch mehr als zwei Lebensmonate sein, die die Mutter zwingend nehmen muss.
Re: Blöde Frage....
Antwort von Maami am 18.12.2017, 9:11 Uhr
Ich hatte den selben Denkfehler wie du. Dachte auch die 12 Monate bekommt man nach den 2 Monate mutterschutzgeld. Aber es ist so, dass man bis zum 1. Geburtstag des Kindes Geld bekommt in dem Fall. Wie auch immer es jeweils heißt.
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