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Geschrieben von Naddy! am 08.01.2013, 12:37 Uhr

Behinderung - Für mich ne Wichtige frage

Eine Freundin von mir hat eine Lernbehinderung und eine Seeliche Störung und der Grad der Behinderung liegt bei ihr auf 50%

Meine Tochter ist auf dem einen Ohr komplett Taub und das andere Ohr soll auch nicht so ganz in Ordnung sein, aber hört dort immer noch 100%

Das Ohr da wo sie nix hört, die WErte werden immer schlimmer.
So das eine OP bald nix mehr bringt, (uns wurde geraten später zur Op zu schreiten, aber bis dahin kann es zu spät sein.)


Wir haben 20% bekommen. (Wiederspruch wurde auch eingelegt)
Abgelehnt. Persönliches Gespräch hatten wir auch.

Hat alles nix geholfen...


Kann das wirklich so hinkommen???? Bin verwirrt. Oder ist das alles so richtig?

 
23 Antworten:

Re: Behinderung - Für mich ne Wichtige frage

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 12:40 Uhr

http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

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mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 12:44 Uhr

0-20% = Normalhörigkeit
20-40% = Geringradige SH
40-60% = Mittelgradige SH
60-80% = Hochgradige SH
80-95% = an Taubheit grenz. SH
100% = Taubheit


im Befund steht bei uns: An Taubheit grenz.SH

Na jetzt bin ich ganz verwirrt

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 12:47 Uhr

soweit ich das verstanden habe kommt es aufs Alter an und bei 80-95% sind sicher beide Ohren gemeint.

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 12:50 Uhr

1 Ohr komplett taub und 1 normal ergeben auch nur 20%

http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/schwerb.asp?inhalt=200

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 12:51 Uhr

Meine Tochter hat es von Geburt an.
Sogar Das Jugendamt die uns Helfen wollten, haben sich alle gewundert.

Hm naja dann ist das wohl so.hm naja...

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 12:52 Uhr

der zweite Link verdeutlich das gut, dass sie 20% GdB angemessen sind, so lange das 2.Ohr noch 100% hat

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 12:54 Uhr

Ok danke dir.

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Re: mf4

Antwort von mcmdl am 08.01.2013, 12:54 Uhr

ein wiederspruch wurde von DIR schon geschrieben und auch abgeben? dennoch bleibt die 20 grad der behinderung, dann ist das alles i.o. weil deine tochter ja mit den gesunden ohr "hören" kann und somit gleicht sich das ja auch irgendwie aus....

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 12:56 Uhr

Auf 50% würde es erst kommen, wenn das 1.Ohr taub und das 2.Ohr hochgradig schwerhörig ist. Das hätte man dir eigentlich so erklären müssen. Es sind bei vielen Krankheiten die GdB heruntergesetzt wurden in den letzten Jahren. Um schwerbehindert zu sein muss man heutzutage halb-tod sein.

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 12:59 Uhr

ja wurde abgegeben, war letztes jahr, hatten ja sogar ein gespräch gehabt beim jugendamt und mit der frau die das ganze da bearbeitet.

wie gesagt hat sie das von geburt an, und hat eine sprachverzögerung.
und sie leidet schon drunter, das räumliche hören ist beeinträchtig und so

hm aber gut, dann ist das wohl alles richtig so....

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:01 Uhr

aber warum bekommt beime freundin 50% bei einer lernbehinderung? naja und seelische störung.?

nagut ich glaube das ist was anderes.

ne aber wie gesagt,danke.....

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Re: mf4

Antwort von mcmdl am 08.01.2013, 13:02 Uhr

wieso beim jugendamt, bei uns wird das alles auf den sozialamt beantragt und auch genehmigt? hast du die sprachverzögerung auch mit angegeben? hat sie die akte von den ärzten und e.v.t. vom krankenhaus? hatte sie schon OP´s? alles was deine tochter beeinträchtigt z.b. auch adhs e.c.t. kannst du mit angeben, erst dann wird der wert auch erhöht....

lg

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 13:05 Uhr

Das ist was anderes... da liegt ein IQ von ca. 70 vor bei so hohem GdB.

Zum Hören hat man 2 Ohren und das geht auch noch gut, wenn nur 1 geht.
Nervensystem hat man nur eines und da ist nichts, was es ausgleicht.
Selbst Hirnschäden mir geringer Einschränkung bringen so viel GdB wie 1 taubes Ohr.

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 13:07 Uhr

Du kannst auch nicht 2 so völlig unterschiedliche Dinge vergleichen.
Ich habe z.B. ein künstl. Knie, bringt schlappe 20 GdB und ich würde sagen, es schränkt mich mehr ein als nur auf 1 Ohr 100% zu hören.
Jemand mit 2 künstl Knien würde lachen und sagen... die hat doch 1 mal 1% Knie warum heult die dann rum.

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 13:08 Uhr

Die Entwicklungsverzögerung und andere sich ergebende Diagnose können u.U. den GdB erhöhen.
Macht eigentlich immer das Versorgungsamt (Sozialamt).

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:08 Uhr

weil das jugendamt uns damals geholfen hat,
wir hatten eine hilfe gehabt um meine tochter mit dem sprechen zu helfen.
und sie hat uns geholfen mit dem antrag und das alles.
und es wurde dann so besprochen das wir sogar alle persönlich das klären können.....
ops hatte sie nicht, 4 von 5 ärzte würde das nicht machen. einer davon hätte gleich operiert...

ja die hatten alles. sogar unsere hilfe damals hat ja noch paar wörterchen geredet, weil sie hat es nicht verstanden, weil sie 20 Jahre erfahrung mit auditiv-verbaler therapie für hochgradig schwerhörige hat.

ne naja, wird wohl so stimmen....

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:12 Uhr

Ja, da haben wir ja auch den antrag abgegeben mit allen daten die wir hatten. (sie muss ja alle halbe jahre zum hörtest und die werde haben sich verschlimmert)

hat alles nix gebracht. sogar von der kita haben wir ein bericht bekommen gehabt, den wir abgegeben hatten

alles nix genützt

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 13:15 Uhr

Kita-bericht nutzt da nichts. Wart ihr nie in einem SPZ um sie mal komplett "überprüfen" zu lassen, was Entwicklungsstand usw. angeht.
Das Versorgungsamt will Diagnosen von Ärzten und keine Kita-Beurteilungen.
Wenn z.B. eine Lernbehinderung entstanden ist oder anderes dann kann das durchaus den GdB erhöhen... um allerdings auf 50% zu kommen... hm... ich denke das wird nichts, so lange 1 Ohr noch 100% tut.

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Re: mf4

Antwort von mcmdl am 08.01.2013, 13:15 Uhr

eine schwerbehindertenausweiss musst du immer beim Sozialamt beantragen , nicht auf dem Jugendamt, das ist nichts damit zu tun!

hast du den antrag ausgefüllt? oder jemand anderst? .... was würde angegeben? zur not mal anrufen und nachfragen, ob die sprachstörung mit angegeben wurden ist und ob überhaupt eine akte von den ärzten angefodert wurden sind?

wie sieht es mit anderen einschränkung aus?

ich habe alles angegeben wo er nicht zu recht kommt.....

warum und wo er im Krankenhaus lag ( wegen der akte)

was diagostiestiert wurde u.s.w.

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:19 Uhr

Ja klar 3 Jahre SPZ. Also Seit ihrem 3. Lebensjahr war sie da. da wurde gesagt das sie spricht wie eine 1 1/2 jährige.

Jetzt ist sie 6 und spricht wie eine 3-4 jährige und geht auch auf eine sprachschule.



ja ne hast ja recht, auf 50% würde das ja dann nicht kommen..

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:22 Uhr

ja wurde ja beim sozialamt beantragt.
das jugentamt hat uns ja auch nur geholfen. und beim jugendamt, war eine frau vom sozialamt ja da.....und da haben wir persöhnlich gesprochen.


ja die hatten alles da gehabt.
problem war erst, das es hieß das sie 60% hören kann auf das schlechte ohr,stimmte aber nicht. 0% weil das loch ist zu, wäre das ohr offen würde sie ja hören können, aber eine op wurde ja abgeraten.

jetzt sind die werte schlimmer, so das sie vielleicht 40% hören KÖNNTE wenn das ohrloch offen wäre....

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 08.01.2013, 13:25 Uhr

Sie hat in 3 Jahren das Schrachvermögen sehr verbessert. Das spielt auch eine Rolle, weil es kein bleibender Schaden ist wie z.B. bei einer Behinderung die du in deinem 1.Beitrag angesprochen hast.

Du kannst wieder alles neu diagnostizieren lassen aber mit 50% sehe ich schwarz.

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Re: mf4

Antwort von Naddy! am 08.01.2013, 13:26 Uhr

Ok...danke schön..

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