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Geschrieben von Steffi528 am 05.01.2012, 16:19 Uhr

BB0208

Ich hatte Dir irgendwo geschrieben, das das Essen und die anderen Dinge eigentlich mit im Stundenlohn sein sollten § 23 ABS 2SGB VIII , aber nur, wenn die Stundensätze angemessen sind, das höchstens bei einen Stundenvertrag von 20 Stunden die Woche der Fall wäre. Bei 30 Stunden etwa schon eher nicht (nach Auffassung des VG Oldenburg (4-5 €) und bei 40 Stunden der Gesamtbetrag zu niedrig ist, also da mindestens 600 €.

Essensgeld würde ich drei Tage bei plötzlicher Erkrankung einrechnen,w eil ich ja eventuell zu viel gekauft hätte. Pflegeprodukte können nicht so schnell schlecht werden, also nicht einrechnen.
Wobei ich denke, das Windeln und Co von den Eltern mitgebracht werden sollten.

So besser? ;-)

 
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