von Anja1712 am 29.08.2022, 10:34 Uhr |
Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz
Hallo Yvonne,
ja genau. Die Teilzeit (in Elternzeit) geht dann nur solange du in Elternzeit bist, danach würde dein Vollzeitvertrag wieder greifen. Wenn du 2 Jahre Elternzeit machst, kannst du auch einfacher die Elternzeit (und damit die Teilzeitarbeit) um das 3. Jahr verlängern, wenn du das dann möchtest.
@Ruto: Doch, man kann theoretisch auch 5 h arbeiten, wenn der AG dem zustimmt. Habe selbst bei meinem AG Antrag auf 10 h / Woche gestellt und war kein Problem.
- Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Yvonne1990 28.08.22, 21:44
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Kerstin123 28.08.22, 21:47
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - AugustMama90 28.08.22, 21:51
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - AugustMama90 28.08.22, 21:51
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Sonnenblume. 28.08.22, 21:52
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Neverland 28.08.22, 22:56
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Ruto 28.08.22, 22:58
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Yvonne1990 29.08.22, 8:21
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - Anja1712 29.08.22, 10:34
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - AugustMama90 29.08.22, 11:20
- Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz - die_ente_macht_nagnag 29.08.22, 11:18
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