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von Anja1712  am 29.08.2022, 10:34 Uhr

Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Hallo Yvonne,
ja genau. Die Teilzeit (in Elternzeit) geht dann nur solange du in Elternzeit bist, danach würde dein Vollzeitvertrag wieder greifen. Wenn du 2 Jahre Elternzeit machst, kannst du auch einfacher die Elternzeit (und damit die Teilzeitarbeit) um das 3. Jahr verlängern, wenn du das dann möchtest.

@Ruto: Doch, man kann theoretisch auch 5 h arbeiten, wenn der AG dem zustimmt. Habe selbst bei meinem AG Antrag auf 10 h / Woche gestellt und war kein Problem.

 
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