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von Mutti69  am 28.12.2017, 7:31 Uhr

Angst

"Zeugungsrechner - Zeugungstermin/Empfängnis berechnen

Berechnung des Datums der Zeugung auf Grundlage das Geburtstags: 16.4.2018

Dieses Kind wurde um den 23.7.2017 gezeugt - berechnet auf Grundlage der durchschnittlichen Schwangerschaftsdauer von 267 Tagen. Etwa 10% aller Babys "halten" sich an diesen Durchschnittswert. [6, 8, 4]

Mit hoher Wahrscheinlichkeit war die Empfängnis im Zeitraum zwischen dem 10.7.2017 und dem 6.8.2017. Das ist der Bereich, der auf alle Termingeburten zum obigen Geburtstag zutrifft. Etwa 90% aller Neugeborenen sind Termingeburten. [6, 4]

War das Kind eine Frühgeburt, liegt die Empfängnis nach dem 6.8.2017. Frühgeborene sind Kinder, die vor Ende der 37. Schwangerschftswoche auf die Welt kommen - das betrifft ca. 6% bis 9% aller Neugeborenen. [5, 4]

War das Kind übertragen, liegt die Empfängnis vor dem 10.7.2017. Als übertragen wird eine Überschreiten des errechneten Geburtstermin um mehr als 14 Tage bezeichnet - das betrifft ca. 1% bis 3% aller Neugeborenen. [5, 4]

Trotz des genetischen Vaterschaftstests wird auch heute noch vor Gericht das Zeitfenster zur Empfängnis anhand der gesetzlichen Empfängniszeit ermittelt. Nach dieser Berechnung wird die Zeugung hier im Zeitraum zwischen dem 20.6.2017 und dem 17.10.2017 angenommen. Diese Angaben sind, speziell zur Formulierung eines Anfangsverdachts auf Scheinvaterschaft, trotz modernster Nachweisverfahren immer noch von Relevanz und müssen daher bei einer eventuell in Erwägung zu ziehenden Vaterschaftsanfechtung unbedingt berücksichtigt werden. [1]..."

(Quelle: http://www.zeugungstermin-zeugungsdatum.de/)

Keine Chance, du wirst um einen Vaterschaftstest nicht rum kommen.

 
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