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Geschrieben von Soie am 31.01.2018, 22:35 Uhr

andere Sicht der Dinge

Hatte vor kurzem den Fall das man bei der Vertragspartnerin nachgefragt hatte aufgrund des Alters ob eine Vertragsänderung wirklich gewünscht ist. Der Enkel hat sich dann beschwert er hätte ja eine Vollmacht und die Oma ja keine Ahnung wie er verhindern kann das der Auftrag ohne Nachfrage bei der Oma ausgeführt wird.

Ich würde einfach einen Widerruf schreiben mit dem Hinweis das man die Vertragsänderung nicht wünscht. Bei "Haustürgeschäften" gilt das 14 tägige Widerrufsrecht nach Fernabfragegesetz.

 
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