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Geschrieben von nilo1988 am 29.01.2020, 14:04 Uhr

Ab von Kinderland/Werner und ihrem T5...

... gilt die gesetzliche Unfallversicherung dann doch nur, wenn es der direkte Weg ist, oder? Wie würde es sich denn dann also verhalten, wenn man sein Kind A dabei hat und dann die Freunde B und C vom Kind. Und man bei C hält um es "abzuladen" und dann zu B fährt und dann was passiert?! Dann wäre es für die Kinder A und B ja nimmer der dirkete Weg ohne Umwege?! (Mir war so, dass zumin. früher immer diese Belehrung dahingehend war, dass man bei Umwegen -z.B. zum Döner- der Versicherungsschutz verfällt.)

 
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