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Geschrieben von mf4 am 01.07.2014, 21:20 Uhr

ALG2 ist vorrangig

eben
darum hat das WG mit Geld gerechnet was sie haben MÜSSTE
zeigt doch deutlich, dass dann WG nicht reicht und ALG2 beantragen muss

für WG gibt ein ein Mindesteinkommen (Regelsatz) und das hat sie nicht

 
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