von Noomi am 01.07.2014, 20:54 Uhr |
Fiktives Einkommen bei Wohngeldrechnung...
Hallo,
Ich wohne alleine mit meinem Sohn, der Papa kommt uns oft besuchen .
Ich habe jetzt endlich ( nach 3 Monaten ) Wohngeld bekommen, weil die Dame die ganze Zeit herum gedruckst hat.
Nun steht auf der Wohngeldberechnung ein fiktives Einkommen von 600 nochwas das sie mit eingerechnet hat.
Geld das es nicht gibt, das ich ned kriege.
Also krieg ich nur 107 € Wohngeld.
Jetzt wollen wir morgen hin und die Dame auf das fiktive Einkommen ansprechen, wie sie dazu kommt das mit einzuberechnen und aus welcher Nase sie sich das gezogen hat.
Von Anfang an wollte sie mit mit ALGII abspeisen, was ich nur kriege wenn die Vorrangigen Leistungen beantragt wurden (Wohngeld & Kinderzuschlag)
Nun hat eine von euch eine gewisse Ahnung was das fiktive Einkommen ist? Lieg ich falsch oder sie?
Immerhin hat sie über 600€ mit eingerechnet.
LG Noomi
Re: Fiktives Einkommen bei Wohngeldrechnung...
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:05 Uhr
ich nehme an, dass es das ist
ohne das fikt. Einkommen hättest du nicht das Mindesteinkommen und somit gar kein WG und dann bleibt nur noch H4)
da wurde offenbar Geld als Einkommen angerechnet wie man es bei H4 machen würde (Kindergeld, Unterhalt usw.
guggst du
Zur Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat, unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes gewertet wird.
Quelle: http://www.wohngeld.org/einkommen.html
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von MamaimDienst am 01.07.2014, 21:08 Uhr
du mußt erst ALG2 beantragen,wenn das abgelehnt wird bekommst du Wohngeld.
Wenn das ALG höher ist als das Wohngeld, mußt du es beantragen.
Kannst du alles bei Google nachlesen.
das stimmt nicht
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:13 Uhr
wenn der Bedarf durch WG und ggf. Kindergeldzuschuss gedeckt werden kann dann beantragt man nur WG
ALG2 beantragt, wenn das WG nicht ausreichen würde
es ist aber nicht vorrangig
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von Noomi am 01.07.2014, 21:14 Uhr
Nein bei der Agentur für Arbeit haben sie mich weggeschickt weil Wohngeld und Kinderzuschlag vorrangig sind.
Re: das stimmt nicht
Antwort von Noomi am 01.07.2014, 21:16 Uhr
Ja aber die haben mir ja nichts anderes gesagt da, dass war dort deren Antwort an der Rezeption, hab ja ned mal nen Termin gekriegt, ich wurde sofort wieder weggeschickt.
Ich konnte denen das ned mal sagen das WG und Kinderzuschlag ned reicht.
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von MamaimDienst am 01.07.2014, 21:17 Uhr
Was hast du denn für ein Einkommen?Du kannst ja nicht nur vom Kindergeld und Wohngeld leben.
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:19 Uhr
ist schon klar
die wollen sehen, ob WG ausreicht
und das tut es offenbar nicht also kannst du nun ALG2 beantragen
Der Papa besucht euch? Zahlt er Unterhalt?
Das wird das Jobcenter natürlich wollen.
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:20 Uhr
eben
darum hat das WG mit Geld gerechnet was sie haben MÜSSTE
zeigt doch deutlich, dass dann WG nicht reicht und ALG2 beantragen muss
für WG gibt ein ein Mindesteinkommen (Regelsatz) und das hat sie nicht
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von MamaimDienst am 01.07.2014, 21:21 Uhr
Wenn Wohngeld nicht reicht dann Alg 2 beantragen.Dann fällt aber das Wohngeld weg. Beides zusammen gibt es nicht.Bei Alg 2 gibt es auch keinen Kinderzuschlag.
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:21 Uhr
das WG-Amt hat dir gesagt das wird nicht reichen und das wurde nun bestätigt
über 700 WG zahlt dir kein Amt
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:22 Uhr
ja klar fällt es weg
mit dem WG-Bescheid der sagt Geld reicht nicht
hat sie nun Anspruch auf ALG2 und natürlich nicht auf beides
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von das_echte_zwergchen84 am 01.07.2014, 21:22 Uhr
Das weiß die AP! Und mf4 auch
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von LittleRoo am 01.07.2014, 21:24 Uhr
Eben... entweder beim Jobcenter H4 (Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts + Zuschuss zur Miete und Heizkosten) beantragen, ODER Wohngeld + Kinderzuschlag.
Zusätzlich Unterhaltsvorschuss beantragen, falls der Vater nicht zahlt und Steuerklasse ändern (Steuerklasse 2).
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von mf4 am 01.07.2014, 21:25 Uhr
Der Punkt würde mich interessieren... der Papa besucht... bringt auch hoffentlich Geld für sein Kind und dessen Mutter ein.
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von LittleRoo am 01.07.2014, 21:27 Uhr
Und auch... "Der Papa kommt uns oft besuchen"... getrennt, oder nicht wirklich getrennt ?
Re: ALG2 ist vorrangig
Antwort von Noomi am 01.07.2014, 21:51 Uhr
Elterngeld, bisher konnte ich alg ja ned beantragen, weil die mich ja immer wieder weggeschickt haben.
Hatte aber noch jede menge ersparnisse (eig für führerschein aber naja)
Freund
Antwort von Noomi am 01.07.2014, 21:54 Uhr
Wir sind nicht getrennt, aber wir wohnen 20 km von einander entfernt und seine Ausbildung ist in seinem ort. Er will noch dort bleiben bis er sie beendet hat.
Weiß ich ja.
Antwort von Noomi am 01.07.2014, 21:57 Uhr
Das weiß ich ja. nur dieses ewige hin und her laufen, weil das soll zuerst und dann soll das zuerst und dann zieht sich alles in die Länge.
Donnerstag gehts zur Arge. Und morgen zum Wohngeld.
Ich hoffe dann gehts vorwärts.