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Geschrieben von kravallie am 13.01.2016, 18:56 Uhr

@littlecreek

ich warte immer noch auf eine antwort bzgl des abr bis 25....

der vater meiner tochter würde sich ein loch in den bauch freuen, könnte er ihr die tour vermasseln und bestimmen, wo sie lebt, bevor er den ihr zustehenden unterhalt zahlt.

 
12 Antworten:

Re: @littlecreek

Antwort von Ebba am 15.01.2016, 11:21 Uhr

§ 1612 Abs.2 BGB bestimmt:
Haben Eltern einen unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit in m Voraus Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

Eltern können also mE, im Rahmen dieser Unterhaltsbestimmung, unter Berücksichtigung der Belange des volljährigen Kindes bestimmen, dass es im elterlichen Haushalt lebt. Leben die Eltern getrennt kann jeder von ihnen das Unterhaltsbestimnungsrecht allein ausüben, muss aber dabei die Belange des anderen Elternteils berücksichtigen. So ist, nach einer gerichtlichen Entscheidung die einseitige Bestimmung hinzunehmen, wenn Interessen des anderen Elternteils, zB weil dieser wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist, überhaupt nicht berührt werden.

Dabei ist, wie bereits gesagt, auch auf die Belange des Kindes Rücksicht zu nehmen. Das kann letztlich immer nur für den Einzelfall beurteilt werden.

Ausreichend sind aber wohl tägliche Fahrtzeiten von mehr als drei Stunden, die Notwendigkeit eines auswärtigen Studiums entweder weil das gewünschte Studium nicht in örtlicher Nähe angeboten oder von der Vergabestelle ein entfernter Studienort zugewiesen wird.

Nichts habe ich dazu gefunden, dass es insoweit eine Altersgrenze für das unterhaltsberechtigte Kind gäbe. Theoretisch gilt mMn dieses Unterhaltsbestimmungsrecht auch über das 25 LJ hinaus. Die Altersgrenze spielt mW (nur) eine Rolle im Sozialhilferecht.

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Re: @littlecreek

Antwort von Ebba am 15.01.2016, 11:26 Uhr

Google auch mal nach
Unterhaltsbestimmungsrecht Eltern Volljährig

da findest du so einiges zum Thema.

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Re: @littlecreek

Antwort von kravallie am 15.01.2016, 11:50 Uhr

danke, ich sehe das aber nach wie vor so, daß eltern einem volljährigen kind nicht vorschreiben dürfen, wo es wohnt und vor allem, wie die oft mit der ausbildung verbundene wohnsituation gelöst wird. einzelfall halt.
so wäre dem kv bei uns am liebsten gewesen, hätte das kind nur schulpflicht erfüllt und dann gearbeitet. damit er nicht mehr zahlen muß.

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Man kann doch kein Studium verbieten, wo kämen wir da hin ?

Antwort von Ellert am 17.01.2016, 9:16 Uhr

Also wir hatten uns damals ja erkundigt als meine studierte, wenn es räumlich zumutbar ist muss sie zu Hause wohnen bleiben ( oder halt von Luft und Liebe leben) währned des Studiums.
Wenn sie keinen Studienplatz hier bekommen hätte müssten wir klar ne WG finanzieren. Aber wer weigert sich da denn, Bildung ist doch das Wichtigste was man mitgeben kann as Grundstock für später

dagmar

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Re: Man kann doch kein Studium verbieten, wo kämen wir da hin ?

Antwort von kravallie am 17.01.2016, 17:11 Uhr

nicht für erzeuger, die nur erzeuger und niemals väter waren/sind.
da geht es halt, wie oft, nur und ausschließlich um geld.
thema hat sich hoffentlich erledigt, der gute zahlt freiwillig den unterhalt und ich als liebende mutter den rest (kaution für wg-zimmer, neue essentielle möbel etc.)

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Re: @littlecreek

Antwort von Littlecreek am 20.01.2016, 10:02 Uhr

Entschuldige - ich dachte ich hätte schon geschrieben. Hab wohl nicht auf absenden gedrückt. Das tut mir leid.
Das entsprechende Gesetz hast du ja schon bekommen. Ein Schaden darf dem Erwachsenen Kind dadurch natürlich nicht entstehen. Das ABR muss natürlich zum Wohl des Erwachsenen Kindes eingesetzt werden

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Entschuldige, wenn ich .....

Antwort von kravallie am 20.01.2016, 11:19 Uhr

trotzdem anmerke, daß es sich nicht um das ABR handelt, sondern um das UnterhaltsBestimmungsRecht.
gerade und weil ebba das entsprechende gesetz hier eingestellt hat....

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Re: Entschuldige, wenn ich .....

Antwort von Littlecreek am 21.01.2016, 14:38 Uhr

Da kann ich Dir gar nicht behilflich sein. Wir leben nicht getrennt. Daher hab davon nicht die geringste Ahnung. Da muss es doch eine Anlaufstelle geben, die Euch da unterstützt!?
Ist ja ein Unding, dass er da nicht zahlt.
Ich hoffe, ihr habt bald Erfolg

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huh?

Antwort von kravallie am 21.01.2016, 18:20 Uhr

weder habe ich etwas gefragt, noch brauche ich unterstützung, noch zahlt "er" nicht.

ich habe lediglich angemerkt, daß es sich nicht um ein aufenthaltsbestimmungsrecht handelt, sondern um ein unterhaltsbestimmungsrecht.
m.e. ein großer unterschied.

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Re: huh?

Antwort von Littlecreek am 20.02.2016, 19:46 Uhr

Entschuldige, aber dann weiß ich definitiv nicht, was du möchtest. Erst schreibst du ABR, dann meinst du das nicht, der Vater freut sich, wenn er was vermasseln kann und zahlt aber nicht nicht ( ja 2x ist richtig)
Ich schließe dann mal den "Fall", denn ich blicke nicht durch. Sorry

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Re: huh?

Antwort von kravallie am 22.02.2016, 15:16 Uhr

ich will dir ganz schlicht und ergreifend vermitteln, daß DU die begriffe verwechselt hast.
so schwer kann das doch nicht sein....aber du hast ja "geschlossen", vll liest du es ja trotzdem noch.

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Unterhalt durch Mutter?

Antwort von Laufente123 am 27.02.2016, 15:29 Uhr

Eine neugierige Frage.
Wenn das Kind auszieht muss doch auch die Mutter Unterhalt zahlen und die Düsseldorfer Tabelle gilt dann nicht mehr, da das Kind nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, oder? Somit müsste sich der Unterhalt durch den Vater doch auch reduzieren, also müsste jeder zahlende Erzeuger sehr daran interessiert sein wenn das Kind auszieht!?

Bin nur neugierig und einige Freundinnen sind mehr oder minder betroffen (oder werden es sein), weil die Häuser dann kaum noch zu halten sind wenn die Kinder ausziehen wollen. Somit müssten die Mütter dann ein großes Interesse haben, dass die Kinder während der gesamten Ausbildung noch zu Hause bleiben, während die Väter dann wohl eher wollen, dass sie ausziehen.

Arme Kinder. Andererseits für Hartz4 Familien das gleiche Problem. Zieht Kind aus ist die Wohnung zu groß, Restfamilie muss dann auch umziehen, oder?

Danke für die Aufklärung
Laufente

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