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Geschrieben von ungewohnt am 21.03.2016, 18:26 Uhr

Kind ist erwachsen, Unterhaltsschulden

Ich habe diese Woche Urlaub und würde gern, alles in die Wege leiten!
Vater hat kaum Unterhalt gezahlt und die Schulden sind ja aufgelaufen.
Mit 18 ist diese Schuld auf das Kind übergegangen. Die Titel lauten auf mich als Erziehungsberechtigte.
Weiß jemand, was ich alles zum Gericht mitnehmen muss?
Die Titel, mein Personalausweis und eine Forderungsaufstellung? Vielleicht eine Vollmacht des Kindes - wenn ja, welcher Wortlaut?
Titel gilt ja 30 Jahre und 20 sind nun rum :-)

 
4 Antworten:

Re: Kind ist erwachsen, Unterhaltsschulden

Antwort von darfichauch am 23.03.2016, 15:45 Uhr

kann dein Kind , nicht mit, das wäre besser, Ihm ist es doch wichtig das er die Schulden nicht nachrfeichen muss.
Obwohl dein Kind doch noch keine Aisbildung hat, kann es auch nichts bezahlen
Auszüge der Bank wie oft das Gelds geommen ist. von wann bis wann.
also wann haben die Einzahlungen aufgehört.

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Antwort von ungewohnt am 23.03.2016, 19:38 Uhr

Hab ich jetzt nicht verstanden! Nein, Kind hat jetzt fast seinen Abschluss und verdient sein eigenes Geld.
Es geht um die Unterhaltsschulden seines Vaters, der fast nie bezahlt hat (ca. 60.000 €).
Die vorliegenden Titel laufen über mich und der Anspruch ist mit 18 auf das Kind übergegangen.
Wir wollen jetzt nach Studienabschluss und etwas mehr Zeit, einen erneuten Pfändungsversuch unternehmen.
Ich würde in meinem Urlaub zum Amtsgericht für die erforderlichen Anträge gehen. Bin ich sicherlich mit 1 Vormittag dabei. Telefonisch habe ich nur gesagt bekommen, ich soll alle Unterlagen mitbringen. Der komplette Schriftverkehr ist in 3 Ordnern .....

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Re: Kind ist erwachsen, Unterhaltsschulden

Antwort von Pamo am 24.03.2016, 6:40 Uhr

Diese Unterlagen wären dann sicher schriftliche Zahlungsaufforderungen, Gerichtsurteile und Titel, Ausweis, Geburtsurkunde.

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Da dein Kind die Forderungen erhebt, ...

Antwort von Trini am 24.03.2016, 9:59 Uhr

würde ich ihn mitnehmen zum Gericht.

Trini

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