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Geschrieben von kevome* am 10.08.2019, 15:12 Uhr

Schülerjobs

Meine Kinder (18 und fast 16) und beide noch Schüler haben mittlerweile beide einen Minijob.

Die Kleine kommt auf knapp 100€ im Monat. Der Große schöpft die 450€ im Monat fast immer komplett aus. Jetzt in den Ferien machen beide als Krankheits- und Urlaubsvertretung deutlich mehr Stunden als üblich. Vor allem beim Großen gab es jetzt eine deutlich 4stellige Sonderzahlung. Laut dem Arbeitgeber ist diese Sonderzahlung unkritisch und beim 450€ erlaubt.

Muss ich jetzt irgendetwas bezgl. der Nebenverdienste meiner Kinder beachten. Nach meinen Recherchen sollte es beim Kindergeld und Unterhaltsvorschuss unschädlich sein, da beide noch Schüler sind und keine abgeschlossen Ausbildung haben. Muss ich diese Einnahmen irgendwo im nächsten Jahr bei meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Ich habe mich mit dem Thema bislang so gar nicht befasst.

 
6 Antworten:

Re: Schülerjobs

Antwort von AKAM am 10.08.2019, 15:54 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, muss das Monatsmittel am Jahresende bei max. 450,00 Euro liegen, d.h. er kann auch mal mehr verdienen, müsste aber dann in anderen Monaten weniger erwirtschaften.

Wenn dein Sohn die 450,00 Euro eh schon so gut wie immer ausschöpft, wird er mit der Mehrarbeit und der Sonderzahlung sicher darüber sein. Wie genau das steuerlich gehandhabt wird, weiß ich allerdings auch nicht, du kannst aber beim Finanzamt oder bei der Bundesknappschaft nachfragen.

LG
Anja

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Re: Schülerjobs

Antwort von RR am 10.08.2019, 17:38 Uhr

Hallo
erlaubt schon, aber es muss Steuer dafür gezahlt werden, ggf. erst am Jahresende denn es muss ja im Jahresmittel stimmen. Kann man hier nachlesen

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/minijobs.html

viele Grüße

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Re: Schülerjobs Jain....

Antwort von memory am 10.08.2019, 23:12 Uhr

Als Krankheitsvertretung also" ungeplant ", kann er auch 1mal 1000€ und mehr verdienen...es bleibt trotzdem ein Minijob aber der AG muss es als ungeplant begründen. Als Urlaubsvertretung geht das nicht , das wäre geplant . Da muss er dann innerhalb eines Jahres auf 5400€ kommen , sonst wären Sozialabgaben fällig. Einfach mal bei der Minijobzentrale nachlesen oder anrufen. Hier Auszug : Übersteigt der Jahresverdienst aber 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

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Re: Schülerjobs Jain....

Antwort von kevome* am 10.08.2019, 23:27 Uhr

Wer ist den für die Einhaltung der Regularien verantwortlich? Der Arbeitgeber bzw. sein Steuerberater oder der Arbeitnehmer

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Re: Schülerjobs Jain....

Antwort von memory am 10.08.2019, 23:38 Uhr

Schwierig , normalerweise müsste der AG einen ja bei der KK anmelden und( höhere) Sozialabgaben zahlen , wenn es durch best. Sit. kein Minijob mehr wäre. So einfach übergehen kann der das gar nicht . Wenn der Junge bei der Minijobzentrale gemeldet ist , würde ich da trotzdem mal nachfragen. Nicht das am Jahresende das große Erwachen kommt , dann ist näml. das komplette Jahr an Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen , als wäre es ein Midijob.

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Re: Schülerjobs

Antwort von cube am 11.08.2019, 8:50 Uhr

Ja, man darf in Fällen wie zB unvorhergesehen Krankheitsvertretung als Mini-Jobber auch mal drüber liegen, ohne das höher versteuert wird. Sonderzahlungen, Nachtzuschläge werden eh nicht mit reingerechnet.
Eine Urlaubsvertretung ist aber keine unvorhergesehne Situation! Urlaub wird geplant und ist daher vorhersehbar. Ebenso ist saisonbedingte Mehrarbeit nicht "unvorhergesehen".
Hier müsst ihr also ein bisschen aufpassen - Krankheitsvertretung ist unproblematisch, Urlaubsvertretung nicht.
Bei unvorhergesehner Mehrarbeit darf man auch über der 5.400 Euro-Grenze am Jahresende liegen.
Bei vorhersehbaren Situationen muss die Mehrarbeit (wie Urlaubsvertretung) eben durch weniger Arbeit in den nächsten Monaten wieder ausgeglichen werden um nicht über die 5.400 Euro am Jahresende zu kommen.

Achtung!!
Wenn dieser Mini-Job nur wenige Monate läuft, gilt NICHT! die Max-Grenze von 5.400 Euro! Diese zählt nur, wenn 12 Monate gearbeitet wird. Sind es weniger Monate, muss man entsprechend runterrechnen.

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