Februar 2019 Mamis

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Geschrieben von JaNiIsLi am 26.08.2019, 19:36 Uhr

Gibt's hier Elterngeld Experten?

Wenn schon alles schxxx läuft dann halt auch richtig.

Folgendes:
Mein Mann bezieht ja das Elterngeld für ein Jahr, ich beziehe folglich die Partnermonate.
Ich habe es bereits bewilligt bekommen, den Basis Satz, da ich ja eigentlich weiterhin arbeite, so war es zumindest geplant.
Wenn es wirklich so kommt wie es derzeit aussieht, werde ich aber meine Selbstständigkeit aufgeben können, muss nach den Ferien erstmal einen Steuerfachmann suchen und mich beraten lassen.
Wird dann das Elterngeld neu berechnet oder bleibt das wie bewilligt?
Wenn neu berechnet, eigentlich heißt es ja Einkommen 12 Monate vor Geburt bzw bei Selbstständigkeit das Vorhergehende Wirtschaftsjahr in dem Falle 2018 oder? Oder gilt das Wirtschaftsjahr vor Elterngeldbezug, das wäre 2019?
Ich würde ja auf der Elterngeld Stelle selbst anfragen, aber per Email beantworten die keine Fragen und am Telefon ist ja meistens immer irgendwas
Und zudem nicht, dass die da meinen es gäbe eine Änderung und warten da auf Unterlagen etcpp.
Ich muss jetzt erstmal sehen wie es weiter geht

 
10 Antworten:

Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von Tante_Erna am 27.08.2019, 15:07 Uhr

Ich bin keine Expertin, aber die Berechnung erfolgt immer für die 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen das Wirtschaftsjahr davor, also 2018 in deinem Fall.

Wenn du vor hattest während des Elterngeldbezuges weiter zu arbeiten, dann würde sich dein tatsächliches Einkommen in den Monaten auf dein elterngeld auswirken (beim Basis Elterngeld gibt es dann immer Kürzungen). Dazu hast du ja die Berechnung.

Wenn du in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst, nicht arbeitest und kein Einkommen hast, dann hast du auch keine Kürzungen beim Elterngeld.

Beim Elterngeld plus gibt es eine Grenze, was du verdienen darfst, ohne dass du Abzüge vom EG plus hast. Die Grenze liegt bei 50% deines Gehaltes aus dem Berechnungszeitraum vor der Geburt. Verdienst du also weniger als 50% deines vorherigen Gehaltes während du Elterngeld plus beziehst, so hast du keine Kürzungen beim EG plus und zusätzlich dein Einkommen.

Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen?! Mit genauen Zahlen ist es immer etwas einfacher.
In den Broschüren sind rechenbeispiele, setze da deine Zahlen ein, dann ist es eigentlich ganz gut verständlich. Die erklären es nur so kompliziert - vielleicht absichtlich ;)

Liebe Grüße

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von JaNiIsLi am 27.08.2019, 19:29 Uhr

Ich danke dir, die Höhe ist erstmal zweitrangig.
Mir ging es eher darum ob es auch nochmals geändert wird, wenn sich die Situation bis dahin ändert und was dann die Bemessungsgrundlage ist.

Jetzt muss ich aber erstmal abwarten wie es sich entwickelt und bevor ich den Steuerbescheid nicht habe, werde ich eine Änderung auch nicht beantragen können. Sprich es steht oder fällt mit diesem Bescheid.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von Tante_Erna am 27.08.2019, 20:03 Uhr

Ja, immer wenn sich etwas ändert, dass mit der Bemessungsgrundlage zu tun hat, dann wird auch neu festgestellt!

Ich hab z.B. nachträglich eine Gehaltserhöhung bekommen, die erst nach der Geburt bei mir “ankam”. Nachdem ich die entsprechenden Bescheide an die Elterngeldstelle nachgereicht hatte, kam die neue Berechnung.

Es hört sich auf jeden Fall nach etwas positivem bei dir an!

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von Ani123 am 27.08.2019, 23:37 Uhr

Das Kind ist schon da, nehme ich an, und du arbeitest wieder? Mutterschutz ist vorbei und die zählen in deinem Fall als 2 Monate EZ mit EG Bezug.
Dein Mann nimmt 1 Jahr ,auch ab Geburt genommen oder später? Somit bezieht er 12 Monate EG.
Dir stehr somit kein EG mehr zu, außer dein Mann gibt dir Monate ab bzw. jenachdem wie alt das Kind ist, wechselt ihr zu EG plus. Dann müsstet ihr beide eine bestimmte Stundenzahl pro Woche arbeiten gehen.
Insgesamt könnt ihr max. 2mal den Antrag abändern lassen.
Das EG ist bereits berechnet und wird wie ermittelt ausgezahlt. Solltet ihr es auf EG plus abändern wird es aus dem gleichen Zeitraum wie jetzt beim Basis-EG berechnet.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von JaNiIsLi am 28.08.2019, 5:55 Uhr

Ich bin selbständig tätig und habe somit keinen Mutterschutz bzw habe kein Mutterschutzgeld erhalten, daher bekomme ich 2 Monate Elterngeld, allerdings bekomme ich, dadurch das geplant war, dass ich trotz Bezug weiterarbeite nur die 300€. Das ist auch so bewilligt.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von JaNiIsLi am 28.08.2019, 5:59 Uhr

Nein leider nicht.

Entweder ich habe Arbeit und bekomme nur die 300€ oder ich bekomme zwar mehr Elterngeld, habe aber dann keine Arbeit mehr.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von Tante_Erna am 28.08.2019, 16:00 Uhr

Warum willst du denn aufhören zu arbeiten?

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von JaNiIsLi am 28.08.2019, 19:07 Uhr

Wollen will ich nicht, aber ich lege immer mehr drauf.
Der Staat weiß schon wie er die Kleinen klein hält.

Aber wie gesagt, erstmal abwarten. Wenn das wirklich eintrifft, lasse ich mich nochmal von einem Fachmann beraten, ob es anderst rentabler ist.
Und wenn nicht, dann kann ich aufhören.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von Tante_Erna am 28.08.2019, 21:39 Uhr

Schade. Dass hatte sich wirklich eher so angehört, als sei was gutes passiert und du „musst“ nicht mehr arbeiten.

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Re: Gibt's hier Elterngeld Experten?

Antwort von luvi am 01.09.2019, 18:07 Uhr

Hallo,
Ich verstehe dein Problem nicht ganz.
Beziehst du jetzt Elterngeld? Ich habe deine Frage so verstanden, dass du nur 2 Monate nach der Geburt bezogen hast.

Warum sollte das Ende deiner Selbständigkeit jetzt daran was ändern?

Auch wenn du jetzt noch mal Elterngeld beziehen möchtest, wird sich am Berechnungszeitraum nichts verändern. Herangezogen werden die 12 Monate vor Mutterschutz bzw. bei Selbständigkeit das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Und daran ändert sich doch nichts. Du warst vor der Geburt selbstständig.

LG luvi

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