Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von sisko1 am 13.02.2019, 15:38 Uhr

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Hallo alle zusammen ,

vllt betrifft es den einen oder den anderen..

wir haben uns schon Gedanken gemacht bald wieder SS zu werden aber dann kam die Gedanken wie es mit dem Elterngeld sein würde .. habe eine Anfrage geschickt und das als Antwort bekommen, weiß nur nicht ob das überall so geht ich wohne in Frankfurt..



bei der Geburt eines neues Kindes, sind wieder die 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. der Schutzfrist zur Berechnung des Elterngeldes maßgebend.

Sollten Sie in diesen 12 Kalendermonaten Elterngeld für ein Vorkind erhalten haben (bis max. zum 14. LM), können diese Monate ausgeklammert werden und der Bemessungszeitraum verschiebt sich entsprechend auf die letzten Kalendermonate mit Gehalt; sprich vor die Geburt des Vorkindes.

Sollten in diesem Zeitraum Monate fallen, in denen Sie kein Einkommen erzielt haben und nur in Elternzeit (nach dem 14. LM) waren, werden diese bei der Berechnung mit kein Einkommen; also 0,00 EUR berücksichtigt.

 
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