September 2015 Mamis

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Geschrieben von Delale am 29.09.2016, 10:22 Uhr

Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

Ich habe ein dickes Problem. Ich war gestern dabei meinen Papier kram zu sortieren. Ich muss meine Maus langsam bei der Krippe anmelden. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und müsste Oktober 2017 wieder anfangen zu arbeiten. Nun sehe ich das ich nur bis Februar 2017 Elterngeld bekomme. Habe gerade die Stelle angerufen und sie meinte ich soll mich arbeitslos melden und zum Jobcenter gehen. Das möchte ich nicht ich bin nicht arbeitslos. Als ich das auch ihr sagte meinte sie das es keine andere Lösung gibt sonst müsste ich früher arbeiten gehen oder der Ehemann bzw. Partner soll sich kümmern. Also ich weiß echt nicht was ich dazu sagen soll. Ich bin gerade dabei meine Arbeitsstelle anzurufen, hoffe das ich früher aufgenommen werde was ich nicht glaube. Gibt es da vielleicht eine andere Lösung. Hat jemand dasselbe Problem?

LG

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von BrezelBeetle am 29.09.2016, 11:23 Uhr

Hallo,
warum bekommst du das Elterngeld denn bis Februar 2017?
Man bekommt es doch für ein Jahr oder wenn man es splittet für 2 Jahre.
Hattest du das normale Elterngeld oder das Elterngeld plus beantragt?
Ich habe es 12 Monate bekommen und fange auch erst Anfang nächsten Jahres wieder an. Bis dahin müssen wir finanziell anders über die Runden kommen. Eine andere Lösung kenne ich nicht.
LG

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Re: Elterngeld

Antwort von Felicity006 am 29.09.2016, 13:24 Uhr

ich habe auch Elternzeit bis zum zweiten geburtstag beantragt. Das Elterngeld habe ich mir als elterngeld plus geben lassen. das geht aber maximal 22 Monate, weil es aber der Geburts gezählt wird, die Elternzeit ab dem mutterschutz. muss dann zwei monate überbrücken. warum das bei dir mehr ist, ist echt komisch? bei elterngeld plus kann man noch mehr splittungsmöglichkeiten, die ich aber auch nicht gerafft hatte und da es neu war auch leider nicht wirklich jemand anderes....

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Re: Elterngeld

Antwort von Lotterliese am 30.09.2016, 15:37 Uhr

Elterngeld kann vielfältig beantragt werden. Volle Höhe, also ca. 65% des vorherigen Netto gibt es für 12+2 Monate ab Geburt (Lebensmonate). Maximal die halbe Höhe gibt es mit Elterngeld Plus maximal 24+4 Lebens-Monate, dabei kann man auch TZ arbeiten, dann ist es etwas geringer. Man kann aber auch bunt kombinieren. Ich habe 7 Monate volles Elterngeld bekommen und 10 Monate halbes mit TZ Arbeit. Mein Mann hatte 4 Monate halbes mit TZ.

Der Gesetzgeber lässt zu, dass der Bescheid auf Antrag abgeändert wird für Monate, wo das Geld noch nicht ausgezahlt ist.
Das machen die Elterngeldstellen nicht gerne, weil es Arbeit macht. Sie müssen aber...

Schau Dir mal Deinen Bescheid an, wieviele Monate Du Basiselterngeld kriegst und wieviele Monate Elterngeld Plus. Vielleicht kannst Du noch Basismonate umwandeln.

Beachte jedoch, dass die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht unbedingt mehr wird. Es wird dann tw. nur umgeschichtet.

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Re: Elterngeld

Antwort von Lotterliese am 30.09.2016, 15:37 Uhr

Elterngeld kann vielfältig beantragt werden. Volle Höhe, also ca. 65% des vorherigen Netto gibt es für 12+2 Monate ab Geburt (Lebensmonate). Maximal die halbe Höhe gibt es mit Elterngeld Plus maximal 24+4 Lebens-Monate, dabei kann man auch TZ arbeiten, dann ist es etwas geringer. Man kann aber auch bunt kombinieren. Ich habe 7 Monate volles Elterngeld bekommen und 10 Monate halbes mit TZ Arbeit. Mein Mann hatte 4 Monate halbes mit TZ.

Der Gesetzgeber lässt zu, dass der Bescheid auf Antrag abgeändert wird für Monate, wo das Geld noch nicht ausgezahlt ist.
Das machen die Elterngeldstellen nicht gerne, weil es Arbeit macht. Sie müssen aber...

Schau Dir mal Deinen Bescheid an, wieviele Monate Du Basiselterngeld kriegst und wieviele Monate Elterngeld Plus. Vielleicht kannst Du noch Basismonate umwandeln.

Beachte jedoch, dass die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht unbedingt mehr wird. Es wird dann tw. nur umgeschichtet.

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Re: Elterngeld

Antwort von jeyla82 am 01.10.2016, 0:51 Uhr

Also eine Freundin von mir hat auch ein ähnliches Problem. Sie hat ein Job aber hat keine Betreuung für ihren kleinen bekommen.Sie hat Arbeitslosengeld 2 beantragt (hart 4).Weil sie ja Arbeit hat steht ihr Arbeitslosengeld nicht zu.Ruf doch mal beim Arbeitsamt an und frage nach. Harz 4 ist zwar blöd aber besser als garnichts.Dann ist ja auch das Problem das die Anträge immer ewig dauern. Viel Glück das du eine Lösung findest.

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