Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von mara76 am 06.02.2013, 9:19 Uhr

Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Ich habe heute noch einen FA-Termin und bekomme entweder eine Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot (22.SSW), denn ich habe seit Wochen Kontraktionen,...Frühgeburtsgefahr.
Nun hatten wir schon länger wir für das nächste Wochenende einen Kurzurlaub gebucht, 3 Tage in einem schicken Hotel, 1,5h Autofahrt.
Mein Mann wollte mich damit aufmuntern.
Dummerweise habe ich meiner Kollegin/Freundin davon erzählt und sie sagt, dass ich nicht fahren darf wenn ich eine Krankschreibung oder BV hab.
Würde nie fahren wenn ich wegen Grippe krank geschrieben wäre, aber ist ist in so einem Fall auch verboten?

Bleiben die von euch, die BV haben nur zu Hause, meine Kollegin sagt, ich darf streng genommen nach 19 Uhr nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen.
Stimmt das???????????

 
8 Antworten:

Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von Miiee, 22. SSW am 06.02.2013, 9:31 Uhr

Guten morgen.

Also das du in nem bv nicht raus gehen darfst stimmt nicht.
Du bist nicht krank sondern dein wohl und das wohl des kindes sind in gefahr.

Ich selber habe auch bv und treffe mich oft mit kollegen und bin auch ab und an mal hallo sagen auf der arbeit. Da kann dir gar keiner stress machen.

Im falle einer krank schreibung muss man etwas vorsichtiger sein, aber so lange du keine bettruhe hast denke ich geht das trotzdem. Ausserdem, wer weiss denn am ende ob du wirklich da warst?

Wenn es dir gut tut dann macht es einfach.

Lg miiee

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von Troulli77, 21. SSW am 06.02.2013, 9:33 Uhr

Hallo,
Hab leider keine Ahnung wie das ist bei euch in Deutschland!

Hast du keine Bescheinigung mitbekommen? Steht da was drauf? Bei einer Krankschreibung steht ja ob man Ausgang hat oder nicht!
Vielleicht kannst du es googeln?!?

Wenn jemand von Beginn der Ss ein BV hat, kann man ihn doch nicht zwingen 9 Monate zu Hause zu hocken? Da wird man doch krank?!?

Liebe Gruesse,
Troulli

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von mel_79, 22. SSW am 06.02.2013, 9:38 Uhr

huhu, ich hab auch seit mitte Januar ein BV... habe mich aber bis jetzt ehrlich gesagt noch gar nicht damit beschäftigt ob man gewisse Sachen machen darf oder nicht, hab jetzt mal ein bisschen gegoogelt und da stand so im groben das man sich grundsätzlich nach den Sachen richten muß die der Arzt sagt, z.B. wenn du ne Grippe hast und der Arzt dir Bettruhe verordnet darfst du nicht außer Haus. Ansonsten geht der Gesetzgeber wohl davon aus das man als Schwangere von sich aus nur die Sachen macht die einem selber und dem Kind guttun... Was die Sache mit dem verreisen angeht stand auf einer Page das man das wohl nicht darf da man sich dann einer etwaigen Kontrolle durch den AG entzieht (gute-frage.net)...

lg

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von Charly0815, 20. SSW am 06.02.2013, 9:55 Uhr

Hallo,

was Du darfst und was nicht hängt sehr stark vom Grund der Krankschreibung oder des BV ab. Bricht sich bspw. ein Zimmermann den Daumen und ist krank geschrieben kann er trotzdem Eis essen gehen und das selbstverständlich auch nach 19 Uhr (die Verknüpfung mit der Uhrzeit erscheint mir sowieso sehr willkürlich....), denn dass er zwar nicht hämmernd auf dem Dach sitzen, sehr wohl aber Eis löffeln kann dürfte jedem einleuchten.
Bei Dir hängt es davon ab, was Du arbeitest und warum die Kontraktionen ein BV rechtfertigen. Also mit anderen Worten, wenn Du auf Arbeit einfach zuviel Stress hast und deswegen krank geschrieben wirst, dann kannst Du trotzdem ins Wellnesshotel fahren. Wirst Du aber krank geschrieben, damit Du liegen kannst um die Frühgeburtsgefahr zu minimieren, dann darfst Du nicht fahren.
Viele Frauen erhalten sofort mit Bekanntwerden der SS ein Berufsverbot, z.B. Erzieherinnen, die Titer gegen bestimmte Krankheiten nicht haben. Die dürfen natürlich trotzdem draußen rumlaufen. Mit Frühwehen und Frühgeburtsgefahr wäre ich allerdings vorsichtiger.
Ganz grundsätzlich gilt auch, dass während einer Krankschreibung eher weniger erlaubt ist, als während eines Berufsverbots, aber wie gesagt, in erster Linie kommt es darauf an, WARUM Du krank geschrieben wirst, was also die Krankschreibung bringen soll.
Im Zweifel fragst Du diesbezüglich am besten auf jeden Fall Deinen Arzt, denn falls eine Abmahnung Deines Arbeitsgebers kommen sollte musst Du ja irgendwie begründen, warum diese nicht gerechtfertigt ist.
Alles Gute!!!

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von mausi1307, 21. SSW am 06.02.2013, 9:59 Uhr

Hi,
Ich habe,wie in meiner ersten SS, von Beginn an ein BV. Bin Erzieherin und hab nen fehlenden Immunschutz.
Natürlich darfst du raus,dich mit Freunden treffen,einkaufen usw.
Solange du keine Bettruhe verordnet bekommst kann dir niemand was!
Wie das mit Urlaub ist, kann ich dir leider nicht sagen. Würde da aber mal deinen FA fragen?!

Bei ner Krankschreibung sieht das glaube ich etwas anders aus. Aber auch da würd ich deinen FA fragen.

Glg

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von mucki26, 22. SSW am 06.02.2013, 10:01 Uhr

Du darfst alles machen was deiner genesung gut tut!
Du darfst nichts machen was den Heilungsprozess verschlechtert oder aufhält!

Also klare sache. Du kannst fahren.
BV hab ich seit beginn der SSW. Allerdings vom chef ausgesprochen, weil ich mit klebstoffen/dämpfen arbeite.
Sprich mit deinem Doc wenn du unsicher bist.
Ich würde fahren, musst ja nicht damit Hausieren gehen das ihr weg wart.
Schade das deine Kollegin sich nicht für dich freut, kann ihr doch egal sein. Du lässt dich ja nicht krank schreiben um wegfahren zu können!

LG

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von mara76 am 06.02.2013, 10:10 Uhr

Danke für eure Antworten.
Auf dem Krankenschein für den AG steht nix außer Zeitraum der Krankschreibung.
Auf dem für die Krankenkasse steht noch ein Zahlencode für die Erkrankung, keine Ahnung was sich hinter dem verbirgt.
Von Bettruhe wurde nichts gesagt, ich soll mich ausruhen.

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Re: Krankschreibung, Beschäftigungsverbot

Antwort von kleine1911, 22. SSW am 06.02.2013, 11:41 Uhr

Das ist Quatsch... So lange du keine Bettruhe hast darfst du überall hingehen.... Und so ein Kurzurlaub ist ja etwas was dir gut tut...
Aber wenn du große Zweifel hast, dann ruf doch mal beim Arzt an und frag genauer nach... Musst ihm ja nicht erzählen das du wegfahren willst.... Einfach nur fragen wie oft und wie lange du vor die Tür darfst...
Glg

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