Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Pinkewolke83, 40. SSW am 08.01.2008, 15:48 Uhr

@kleene-mami

Hi!
Waren ja nun heute beim Jugendamt wg der Vaterschaftsanerkennung...

Ist nicht ganz so toll gelaufen, glaube die gute Frau war von der Situation etwas überfordert :-(

Auf jeden Fall ist es jetzt so:

Das Baby kann den Nachnamen des Vaters erst nach der rechtskräftigen Scheidung (dauert ca. 4 Wochen nach dem Termin beim Gericht)annehmen, vorher ist es ein eheliches KInd und bekommt automatisch den Familiennamen.

Um das nach der Scheidung zu ändern muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und dein Ehemann die Vaterschaft ablehnen.
Solange ist dein Mann aber auch Unterhaltspflichtig für das Kind werde meinem damit drohen in der Hoffnung das er dann auch mitzieht...)

Gut ist aber wenn ihr das trotzdem vor der Scheidung macht weil dann ist es eine Vaterschaftsanerkennung im Scheidungsverfahren was die ganze Sache hinterher vereinfacht. Ausserdem müsst ihr dann die Papiere schon mit ins KH nehmen damit die bei der Anmeldung des Kindes (beim Standesamt) schonmal bescheid wissen. Dann wird nämlich die Spalte Vater des Kindes erstmal freigelassen (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe).

Sie war allerdings der Meinung das euer Kind den neuen Nachnamen dann als "ursprünglichen" Namen bekommt, also nicht immer eine z.B. Müller,geb. Meier heißt.

Hast du deinem Anwalt eigentlich von der "problematik" erzählt? Unser hat daraufhin mit dem Gericht geklärt das wir schnellstmöglich einen Termin bekommen, die lassen sich da sonst gerne Zeit...

So, hoffe ich konnte dir ein bischen helfen auch wenn das sicher nicht unbedingt das ist was du hören wolltest (wir nämlich auch nicht :-( )

LG + viel Glück
Sarah

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.