Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von serendipity, 21. SSW am 25.06.2007, 2:58 Uhr

@all noch ne andere Frage wegen Erziehungsberechtigung

Hi, ich nochmal wo ich eh nicht schlafen kann, dachte ich dass ich ja auch noch ne andere Frage in den Raum werfen kann:

Allllssooo, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und nicht verlobt oder ähnliches.
Wir wollen wahrscheinlich auch nicht heiraten..
Wir meinen das man auch so zusammen bleiben kann..

Naja also wir bekommen ja jetzt bald das Kind und es stellt sich die Frage mit der Erziehungsberechtigung..Darf ich entscheiden ob mein Freund Erziehungsberechtigter sein darf oder nicht?

Oder das er halt nur biologischer Vater ist..
Ich denke halt so zB. wenn wir uns in 10 Jahren trennen oder so könnte ich ja mit dem Kind nicht wegziehen, wenn er das nicht erlaubt, wenn er Erziehungsberechtigter ist..und ich will mich nicht so abhängig machen, wenn man sich jetzt nicht in Freundschaft trennen kann
zB. dann könnte er ja auch verbieten das ich mit dem Kind in den Urlaub fliegen darf oder ähnliches..

Sorry wenn sich das jetzt so krass liest, ich liebe meinen Freund und will am liebsten für immer mit ihm zusammen bleiben aber ich bin auch ein Realist und keiner kann mir sagen was in den nächsten Jahren passieren wird..

Aber wenn er nur biologischer Vater ist also Unterschreibt das er es ist aber von mir nicht die Erlaubnis bekommt Erziehungsberechtigter zu sein muss er dann trotzdem Alimente zahlen?
Oder ist er automatisch Erziehungsberechtigter wenn er angemeldeter biologischer Vater ist??

Wir haben versucht das mithilfe von Gesetzestexten rauszubekommen aber das war von nicht wirklich von Erfolg gekrönt.
Also wenn einer oder eine von euch da Durchblickt lasst uns bitte nicht dumm sterben..^^

Bin echt gespannt ob jemand was dazu weiss..

Bis denne und noch eine gute Nacht
serendipity

 
4 Antworten:

Re: @all noch ne andere Frage wegen Erziehungsberechtigung

Antwort von Luni2701, 31. SSW am 25.06.2007, 7:05 Uhr

Also Theoretisch ist das glaub ich möglich, denn du musst dein Einverständnis geben wenn er das Sorgerecht bekommen soll. Ob das aber so sinnvoll ist, weiß ich nicht. Angenommen du fährst allein in den Urlaub ud Papa und Kind bleiben zu Hause. Kind hat nen Unfall und müsste operiert werden. Dann dürfte er seine Einverständnis nicht dazu geben. Das heißt du müsstest erst kommen. Er darf keine Unterschrift für Kind leisten weil er kein Sorgerecht hat. Das gleiche wenn dir was passieren sollte. Dann müsste er sich als Vater erst sein Sorgerecht erkämpfen um sein Kind zu behalten. Und wenn ihr euch trennen solltet. Kann er immernoch das Sorgerecht erkämpfen. Auch wenn er es vorher nicht hatte. Und meistens entscheiden die Gerichte in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht und somit bräuchtest du eh seine Erlaubniss um z.B. wegzu ziehen.

Ich würde mich da aber beim Jugendamt am besten mal genau erkundigen.

LG Britta

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Re: @all noch ne andere Frage wegen Erziehungsberechtigung

Antwort von Big Mamma am 25.06.2007, 8:25 Uhr

hi, also wenn er die vaterschaft anerkennt ist er der vater auch vor gesetz.

da ihr unverheiratete seid hast du automatisch das alleinige sorgerecht, ausser ihr geht zum jugendamt udn erklärt was anderes.

ich empfinde das alleinige sorgerecht als luxus. wenn der vater sind kümmern mag, darf er das auch ohne sorgerecht. nach trennung besteht weiterhin umgangsrecht.

da ich verheiratet war, bräuchte ich für jeden pups ne unterschrift, aber ich habe auch festgestellt , dass man ned für alles unterschrift brauch *g*.

beispiel geplante op. da haben sie erst gar ned gefragt was mit papa ist. denke dass die dann ned bei ner unfall-op anfangen stress zu machen. da geht ja voraus, dass die ärzte leben retten .

was mich tierisch nervt, ist das sparbuch, dass ich eröffnen wollte. da geht nix ohne papa. aber die bank macht keine klausel rein, dass er nicht verfügen kann.

also müsste ich angst haben , dass ich mir mühsam etwas abspare, oder nils geldgeschneke draufpacke und wenn es papa einfällt räumt er das konto leer ( hatten wir in der gemeinsamen zeit gehabt, sparkasse geleert)

also hab ich ein extrakonto, das zwar auf meinen namen läuft, aber eigentlich das konto meines sohnen ist.

man muss eigentlich nur wissen wie man sich helfen kann.

was mich auch nervt, ist die tatsache, dass er sich an das andere ende von deutschland verdrücken könnte und kein hahn kräht danach. wenn wir aber umziehen wollen würden könnte er mir das untersagen bzw müsste ich dann geld zahlen, damit er den umgang wahrnehmen kann . danke auch. da bekomm ich schon keinen unterhalt von ihm und soll ihn dann noch sponsorn???

überlege es dir also gut. klar ist es ne romantische vorstellung, sowieso zusammenzubleiben, aber das denkt man ja immer irgendwie. und was in 5 jahren ist weiss man ned.

und diese sorgerechtssache auf dem jugendamt zu klären eilt auch ned. sagt niemand, dass man das vor geburt machen soll, oder kurz danach.

LG Mel

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Re: @all noch ne andere Frage wegen Erziehungsberechtigung

Antwort von hope17, 12. SSW am 25.06.2007, 9:13 Uhr

Hallo,
also wir sind in der gleichen Situation,eben nicht verheiratet,wissen auch noch nicht ob wir es tun.Doch für uns ist klar,das er die Vaterschaft anerkennt und auch das wir uns das Sorgerecht teilen.1. ist es ja schließlich auch sein Kind,mit allen Rechten und Pflichten und 2. fände ich es ziemlich unfair jetzt schon den Hintergedanken einer möglichen Trennung im Kopf zu haben und ihm deshalb seine Rechte zu verwehren.Ich glaube dann hätte ich mit ihm kein Kind gezeugt.Ich war schon mal verheiratet und weiß wie das im Trennungsfall abläuft,ok,vielleicht hatte ich Glück,das mein Ex mir mehr oder weniger freie Hand gelassen hat,aber dennoch.
Wünsch euch ne gute Entscheidung,mit der ihr beide gut leben könnt.
LG Andrea

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Re: @all noch ne andere Frage wegen Erziehungsberechtigung

Antwort von montpelle am 25.06.2007, 10:36 Uhr

Auch wenn man verheiratet ist und sich dann trennt, kann der Partner, bei dem die Kinder leben, wegziehen, ohne Einverständnis des Ex-Partners. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun !

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