Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fisch90, 29. SSW am 20.03.2013, 17:33 Uhr

???

Huhu an alle:) ihr habt mir bei meiner letzten frage schon so toll geholfen,hoffe ihr könnt mir auch diesmal helfen. Bin mit dem 2.kind schwanger und möchte dann gerne für 3 jahre in elternzeit gehen. Kann danach auch in meinen alten job zurück,arbeite in einer arztpraxis,die haben einen azubi für die zeit gefunden:) nun ist mein mann leider unerwartet arbeitslos geworden und musste arbeitslosengeld beantragen! Soll nicht für immer sein!!! Jetzt möchte das arbeitsamt gerne mit mir reden wegen der elternzeit. Darf ich jetzt nicht in elternzeit gehen??? Ich kann da jetzt nichts mehr ändern bzw.verkürzen,der azubi hat den vertrag schon unterschrieben! Und ich möchte in elternzeit gehen! Konnte das bei meinem ersten kind nicht,musste sie direkt nach der geburt abgeben,weil ich damals noch in der ausbildung war. Konnte damals auch nur die 8 wochen stillen. Kann ich jetzt wieder nicht in elternzeit gehen??? Wie gesagt,war alles festgelegt bevor wir von der arbeitslosigkeit wussten! Und vor allem,mein mann möchte arbeiten!!!

 
10 Antworten:

Bist Du denn arbeitslos gemeldet?

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:36 Uhr

Ich verstehe jetzt nicht, wieso das Arbeitsamt von Dir möchte, das Du vorzeitig aus der Elternzeit gehst, wenn Dein Mann arbeitslos geworden ist. Er braucht doch eine neue Arbeit und nicht Du. Oder ist er so schwer zu vermitteln? Wie lange ist er denn arbeitslos?

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Re: ???

Antwort von Nicole_Meyer, 24. SSW am 20.03.2013, 18:00 Uhr

Ich würde vermuten, dass es daran liegt, dass der Mann nur eine begrenzte Zeit Arbeitslosengeld bekommt. Und nach dem 1 Jahr Elterngeld steht auch die Frau ohne Einkommen da. Gleichzeitig also beide ohne Kohle.

Dann könnte es schon darum gehen, wann die Frau wieder voll arbeitet, wahrscheinlich nach dem Jahr? Ob Du MUSST, kann ich Dir nicht beantworten.


Liebe Grüße, alles Gute und viel Glück Deinem Mann beim Jobfinden.


Nicole

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Re: ???

Antwort von Fisch90, 29. SSW am 20.03.2013, 18:16 Uhr

mein mann ist maler. Ich denke und hoffe,dass es schnell geht bis er was neues hat:( ich verstehe schon,dass die überprüfen ob ich dann nicht arbeiten kann. Ich würde ja auch zur not nur 1 jahr in elternzeit gehen,damit wir,falls er dann immer noch nichts hätte,nicht beide ohne geld sind. Aber das geht nicht,die elternzeit ist geregelt,der azubi ist so lang da bir die 3 jahre um sind.. Vorher kann ich also nicht zurück,meine chefin könnte uns beide nicht bezahlen. Dann stände ich jetzt also auch ohne job da! Nach den 3 jahren wiederkommen war abgemacht. Diekt nach der geburt oder nach 1 jahr geht jetzt nicht mehr. Das ist mein problem:(

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Re: ???

Antwort von lanti, 21. SSW am 20.03.2013, 18:19 Uhr

Hallo,

Du hast Anspruch auf drei Jahre Elternzeit und wenn Du diese auch nehmen willst, kann Dir das niemand verbieten.

Was einen ALG I Anspruch Deines Ehemannes (anteilig berechnet von seinem letzten Einkommennach dem SGB III) angeht, spielt es keine Rolle ob Du erwerbstätig, in Elternzeit oder was auch immer bist.

Nur wenn ihr ALG II nach dem SGB II, werdet ihr beide berücksichtigt. Aber auch dann könntest Du auf drei Jahren Elternzeit bestehen.

LG

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Re: ???

Antwort von Fisch90, 29. SSW am 20.03.2013, 18:40 Uhr

das hoffe ich! Ich hab keine ahnung wie das sonst klappen soll. Dann hätte ich nämlich auch keine arbeit mehr. Elterngeld auch nicht. Also beide nichts. Und möchte ja auch meine stelle nicht verlieren. Nur pause machen für meine kinder.

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Re: ???

Antwort von mucki26, 28. SSW am 20.03.2013, 19:10 Uhr

Im zweifel, ab zum amtsgericht, einen beratungshilfeschein holen und zum rechtsanwalt! Am besten einen der auf Sozialrecht spezialisiert ist.
LG

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Re: ???

Antwort von Fisch90, 29. SSW am 20.03.2013, 19:20 Uhr

oh je:( hoffe kann das morgen klären!

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Re: ???

Antwort von Kore, 38. SSW am 20.03.2013, 19:20 Uhr

Deine Stelle verlierst du net, wenn du 3 Jahre genehmigt bekommen hast.
Du kannst dir aber überlegen, ob du für die 2 Jahre Elternzeit, in denen du kein Elterngeld bekommst, nicht auf 30 Std arbeiten gehst. Glaube das kannst du dan auch eh bei nem anderen Arbeitgeber, wenn deiner dich net Teilzeit beschäftigen kann.
Google mal, ob du net eine Elterngeld/ -zeit Beratungsstelle findest. Die helfen einem doch betimmt :)

Viel Glück!

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Re: ???

Antwort von hilde7 am 20.03.2013, 20:11 Uhr

du kannst in Elternzeit gehen.du kannst auch wenn du möchtest dein Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen und wenn es bei euch Landeserziehungsgeld gibt,dann kannst du das auch in Anspruch nehmen.Das Amt kann dich zu nichts drängen.

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Re: ???

Antwort von Heimfee, 10. SSW am 21.03.2013, 8:13 Uhr

Die Idee in Teilzeit arbeiten zu gehen ab dem 2ten Jahr halte ich auch für sinnvoll - sofern Dein Mann bis dahin keine Arbeit gefunden hat, was ich nicht glaube. Halt dir diese Möglichkeit einfach offen, dann geht das bestimmt :-)

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