Schwanger - wer noch?

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von Salima  am 02.06.2013, 20:51 Uhr

Wichtige Frage

Hallo

Eine Freundin von mir hat ein riesengroßes Problem.
Sie ist nun in der 28SSW und mit dem Vater des Kindes aus sehr guten Gründen getrennt. Er wollte das Kind nie und hat sich auch nie dafür interessiert. Jetzt fängt er an sie zu terroriesieren mit seiner neuen Freundin, die beiden wollen ihr das Kind wegnehmen etc pp.

Sie hat Angst ihn als Vater anzugeben, weil sie gehört hat das dann beide Sorgerecht haben und das will sie nicht.
Ich habe ihr geraten zum JA zu gehen und dort alles zu erklären.

So nun zu meinen Fragen:
Sie ist 19 Jahre alt, d.h. sie würde doch das volle Sorgerecht bekommen, oder?
Wenn sie ihn als Vater angibt, aber sagt er soll das Sorgerecht nicht bekommen, bekommt er dieses doch auch nicht?
Was kann sie noch tun?

Ich danke euch für eure Antworten.

 
8 Antworten:

Re: Wichtige Frage

Antwort von Steffi29... am 02.06.2013, 21:06 Uhr

Da die beiden nicht verheiratet sind, müsste das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden. Erstmal ist das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht immer bei der Mutter. Und sie sollte den Vater angeben wegen Unterhaltsansprüchen. Er war schliesslich mibeteiligt, das beim Sex nunmal Kinder bei rauskommen können, sollte auch der dümmste Mann wissen.

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Re: Wichtige Frage

Antwort von mf4 am 02.06.2013, 21:11 Uhr

Das Baby ist noch nicht einmal da also ungelegte Eier.
Der Vater hat Recht auf Umgang, auch wenn er möchte auf das halbe Sorgerecht aber er hat kein Recht ihr ohne triftige Gründe das Kind wegzunehmen.
Was soll das JA klären, es gibt noch kein Kind.
Wenn er droht wäre das eher ein Fall für die Kripo.
Wenn er der Vater sein will kann er sie zu einem Test zwingen (so wie es auch umgekehrt geht) und dann hat er jedes Recht, das jeder Vater hat.

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Re: Wichtige Frage

Antwort von Sunshine84, 39. SSW am 02.06.2013, 21:59 Uhr

Hallo,
möchte auch meinen Senf dazu schreiben
Wir waren erst vor ca 2 Wochen beim JA wegen der Vaterschaftsanerkennung.
Seit glaub 21.05. Diesen jahres gibt es ein neues Gesetzt, dass den Vätern auch erlaubt über das Familiengericht ein gemeinsames Sorgerecht zu fordern. Der Unterschied zu früher ist...sagte die Dame...Das man nun beweisen muss warum der Vater das Sorgerecht nicht bekommen soll. Früher war es wohl anders rum und der Vater musste beweisen warum er es haben sollte. Das ist der Stand meines Wissens...
LG

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Re: Wichtige Frage

Antwort von clutschi am 02.06.2013, 21:59 Uhr

Das Jugendamt informiert, natürlich kann deine Freundin zum Jugendamt gehen. Bei nicht verheirateten muss der Vater eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Es müssen driftige Gründe vorliegen, warum er es nicht bekommt. D.h. das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Sollte es wirklich bedenken geben, kann das Jugendamt auch per Gerichtsbeschluss einen Begleiteten Umgang anordnen, d.h. dass der Vater das Kind nur in Begleitung einer anderen Person treffen darf.
Alles weitere weiß das Jugendamt. Grundsätzlich hat er ein Recht auf sein Kind...

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Re: Wichtige Frage

Antwort von jenny2204, 10. SSW am 03.06.2013, 7:37 Uhr

Ich finde sowas immer schlimm zu lesen... weil wer denkt denn dabei an das Kind? Weder Vater noch Mutter... aber hauptsache eins in die Welt setzten sry. ist so... Das es eigentlich um ein kleines Menschlein geht, dass ein RECHT auf BEIDE Elternteile hat wird völlig übersehen von BEIDEN Elternteilen...

Gesetztlich ist es so geregelt, dass er zuerst einmal die Vaterschaft anerkennen muss. Ich nehme an, dass deine Freundin unterstützung vom Jobcenter bekommt? Hierbei geht es u.a. auch um den Unterhaltsvorschuss oder geht der Erzeuger arbeiten? Fakt ist für Unterhalt muss sie einen Vater beim JA angeben. Bedeutet : zum JA gehen sagen wer der Vater ist & er muss die Vaterschaft anerkennen.
Alles andere wird dann weiter über das JA geklärt werden. Wenn sie nichts tut was dem Kind schadet liegt auch kein Grund vor seitens des JA ihr das Kind weg zu nehmen.... Es kann aber auch negativ ausgelegt werden, wenn er sich kümmern will & sie sich weigert ohne Grund (kann sogar bis zum Sorgerechtsentzug führen). Fakt ist so einfach wie in Talkshows ist das alles nicht...

VLG & alles gute für das Würmchen

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Re: Wichtige Frage

Antwort von mucki26, 39. SSW am 03.06.2013, 10:24 Uhr

Wenn Sie von beiden Terrorisiert wird, würde ja jetzt intressant sein inwiefern...
Erstmal neue Nummer.
Gerede bei/mit dritten? Nichts drauf geben.
Neue Telefonnummer
Ansonsten Polizei
Den Typen ignorieren. Solange man anfällig ist, wird weiter gemacht.
Also, links liegen lassen.
Sorgerechtekommt sie ganz alleine. Sicherlich kann er sich sein Rechtholen, allerdings ist es immer eine frage ob solche typen das auch machen.
Reden tun diesemeistens viel wennder tag lang ist.
Falls er arbeitet und nicht in der Ausbildung ist, müsste er die kostenselbst tragen.... Das schreckt die meisten ab, die das nur machen um die EX zu ärgern.
Und mal ehrlich...denkst du die neue Freundin möchte sich ein Kind ans Bein hängen, das nicht mal ihres ist?
Wer soll sich denn drum kümmern?
Also, relaxt mal ein bisschen undgrinst nur darüber.
Deine Freundin soll ihre schwangerschaft genießen... Die ist viel zu schnell vorbei.
Alles Gute

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Re: Wichtige Frage

Antwort von claire, 9. SSW am 03.06.2013, 11:12 Uhr

ich gebe der Jenny recht: nicht der Vater hat das Recht das Kind zu sehen, sondern das KIND das Recht auf einen Vater!!! das verwechseln viele. die Freundin müsste die Vaterschaft anerkennen, wenn sie irgendwelche Ansprüche wegen Unterhalt gelten lassen möchte, und ab dem Momemt kann der Vater beantragen, das Kind zu sehen. Aber eben nur zu sehen und zu besuchen! Er bekommt das Kind dann aber trotzdem nicht, weil sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat,- es ist ein Unterschied zu dem Sorgerecht da! D.h., auch wenn er Sorgerecht hat, kann er das Kind nicht mitnehmen, solange es bei der Mutter lebt und gemeldet ist, und das bleibt, im Normalfall.
alles gute

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Vielen Dank

Antwort von Salima, 33. SSW am 03.06.2013, 14:58 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen antworten. Habe ihr die Antworten gleich gezeigt. Jetzt liegt es an ihr sich darum zu kümmern.

Wegen Polizei und das alles hat sie schon gemacht da er sich was geleistet hat, das unter keine Kuhhaut geht, deswegen hat sie schon neue Telefonnummer (die er aber irgendwoher wieder hat).

Ich hoffe sie entscheidet sich für den richtigen Weg.

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