Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JuliaBonn, 33. SSW am 31.12.2008, 14:32 Uhr

WKS

Die Wunschsectio ist aus medizinrechtlicher Sicht anerkannt (Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der DGGG, Frauenarzt 2001, 1311.

Aus medizinrechtlicher Sicht ermöglicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau eine Wunschsectio. Das Selbstbestimmungsrecht ist selbst dann zu achten, wenn der Arzt die Entscheidung der Frau für unvernünftig hält (DGGG, Frauenarzt 2001, 1311ff.


Guten Rutsch euch allen :)

Julia(2.WKS in 40 Tagen)

 
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