Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annalenchen, 40. SSW am 02.02.2006, 19:43 Uhr

Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Nach der Geburt muss das Kind ja beim Standesamt angemeldet werden. Das kann der Vater allein erledigen.
Wir sind nicht verheiratet, das Sorgerecht werde nur ich haben.
Beim Standesamt haben wir bereits die Vaterschaft anerkennen lassen und die Namensklärung erledigt.

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob der Vater für die Anmeldung eine Vollmacht von mir braucht. Weiß das jemand von Euch?
Und was muss in der Vollmacht stehen? Name des Kindes? Geburtsdatum?

LG annalenchen

 
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